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Verbot oder Moratorium kaum wahrscheinlich

Für kommerzielle Freisetzung von GVO laut Bundesrat Leuenberger

Bern (AP) Die Schweiz wird die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kaum verbieten oder einem Moratorium unterstellen. Im Bundesrat zeichnet sich laut Uvek-Chef Moritz Leuenberger in dieser Hauptfrage der Gen-Lex ab, dass eine formelle Bewilligungspflicht eingeführt wird.

Mit der Gen-Lex will der Bundesrat die Lücken im Schweizer Gentechnik-Recht schliessen, was die Anwendung an Pflanzen und Tieren angeht, zum Beisspiel den Anbau von gentechnisch manipuliertem Mais oder GVO-Kartoffeln. Im Dezember 1997 gab er einen Vorentwurf in die Vernehmlassung, im Frühling 1999 wollte er eine Botschaft vorlegen. Am Mittwoch wurde die Vorlage laut Vizekanzler Casanova erstmals eingehend diskutiert, die Verabschiedung des wichtigen, aber technisch schwierigen Gesetzeskomplxes aber verschoben. Im Bundesrat gebe es keinen Streit, sagte Leuenberger vor der Presse zur harzigen Behandlung. Aber hochinteressante Fragen würden eingehend diskutiert.

So diejenige der kommerziellen GVO-Nutzung. Im Bundesrat zeichnet sich ab, dass es weder ein Moratorium noch ein Verbot gebe, sondern eine formelle Bewilligungspflicht, wie Leuenberger sagte. Eine Moratorium sei ihm nie als besonders vernünftige Lösung erschienen, sagte er. Denn dieses gehe davon aus, dass sich die Verhältnisse bezüglich Risiken in fünf oder zehn Jahren entscheidend änderten. Eine Bewilligungspflicht mit Kriterien habe den Vorteil, dass die Chancen und Risiken in der Verordnung beweglich und im Gleichschritt mit der EU beschlossen werden könnten. Die EU sei selber noch daran, eine Lösung zu suchen. Es wäre deshalb dem Bundesrat heute gar nicht möglich gewesen, eine total europakompatible Lösung zu finden. Die Vorlage wird laut ihm am nächsten Mittwoch weiter diskutiert. Dann wird sich der Bundesrat auch mit der Haftpflichtfrage befassen. Laut Leuenberger sind die Verjährungsfristen noch zu diskutieren.

Ein zehnjähriges Freisetzungsmoratorium war vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) gefordert worden. Ausgenommen vom Freisetzungsverbot wären wissenschaftliche Versuche. Einerseits führt das Buwal naturwissenschaftliche Gründe an. Es sei noch zu wenig bekannt über die Übertragungsrate bei Pollenflug und die Auswirkungen auf Bodenorganismen. Dieser und andere Vorschläge des Uvek zur Gen-Lex stiess aber im Mitberichtsverfahren bei andern Departementen, vorab beim Volkswirtschaftsdepartement, auf starken Widerstand.

Ein generellen Verzicht auf die Anwendung der Gentechnik in der Umwelt verlangen die Umweltverbände. Die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG), wo die wichtigsten gentechkritischen Organisationen zusammenarbeiten, reagierte denn auch ablehnend auf die Ankündigung Leuenbergers. Der Bundesrat verbaue mit dem Verzicht auf ein Verbot oder ein Moratorium der Schweizer Landwirtschaft eine wichtige Marktchance und nehme irreversible Umweltschäden in Kauf. Ein Verbot oder ein Moratorium würde garantieren, dass die Landwirtschaft das produzieren könne, was die Mehrheit der Konsumenten verlange, nämlich naturnahe und Gentechnik frei hergestellte Lebensmittel.

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