Konferenz in Montreal entwirft Biosafety-Zusatzprotokoll - Länder können Einfuhr von Produkten verbieten - Buwal erfreut
Montreal/Bern (AP) Die Teilnehmer der internationalen Gentechnik-Konferenz in Montreal haben sich im letzten Moment auf Regelungen für den Handel mit genmanipulierten Lebensmitteln geeinigt. Gemäss dem beschlossenen Biosafety-Protokoll zur UN-Artenvielfaltskonvention kann ein Land die Einfuhr von Gentech-Lebensmitteln verbieten, wenn es die Folgen des Produkts für Mensch und Natur als nicht gesichert ansieht.
Konferenzpräsident Juan Mayr nannte die Vereinbarung einen Sieg für die Umwelt. «Es ist aber erst der Anfang. Wir haben noch eine große Herausforderung vor uns,» sagte der kolumbianische Umweltminister. Neben der Möglichkeit eines besonders von der EU und einigen Entwicklungsländern propagierten Einfuhrverbots, gegen die sich die USA lange gewehrt hatten, werden in dem am Samstag beschlossenen Protokoll Regelungen zum Transport und zur Kennzeichnung genmanipulierter Lebensmittel festgeschrieben. Die Formulierung «enthält möglicherweise lebende behandelte Organismen» soll demnach auf allen betreffenden Produkten erscheinen. Einzelheiten über die Kennzeichnung waren bis zuletzt umstritten. Der Kompromiss von Regierungsvertretern aus rund 130 Ländern sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren nach In-Kraft-Treten des Protokolls der allgemeine Hinweis auf den Lebensmitteln ausreicht. In dieser Zeit sollten aber Aufschriften mit speziellen Informationen ausgearbeitet werden.
Umstritten war lange Zeit auch, wie das Biosafety-Protokoll mit den Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vereinbaren ist. Die Konferenzteilnehmer einigten sich, dass beide Vereinbarungen parallel angewandt werden sollen. Es sei nicht beabsichtigt, die Vereinbarung von Montreal anderen international gültigen Regelungen unterzuordnen, heißt es in der Abschlusserklärung.
Trotz intensiver Gespräche zwischen den fünf wichtigsten Verhandlungsgruppen waren einige Fragen bis zuletzt umstritten. Erst die letzte Gesprächsrunde am Freitagabend (Ortszeit) brachte den Durchbruch. Die von den USA geführte so genannte Miami-Gruppe hatte es abgelehnt, Einfuhrverbote anderer Länder für gentechnisch veränderte Lebensmittel aus Umweltschutzgründen zu akzeptieren. Sie wurden in dieser Haltung von den anderen Mitgliedern der Miami-Gruppe - Kanada, Australien, Argentinien, Chile und Uruguay -unterstützt. An ihrem Widerstand war bereits die Vorgängerkonferenz in Cartagena in Kolumbien im Februar vergangenen Jahres gescheitert. Mit der Einigung zeigten sich die USA am Samstag aber zufrieden: «Die Verständigung schützt die Umwelt, ohne den freien Welthandel zu beeinträchtigen», sagte der Chef der US-Delegation, David Sandalow.
Keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz
Die Schweizer Delegation zeigte sich erfreut über die Verabschiedung der
Protokolls, wie das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal)
gleichentags mitteilte. In Zukunft sei der Export von lebenden, gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) weltweit geregelt. Nach langen Verhandlungen sei
zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Interessen des
Welthandels ein Kompromiss erzielt worden. Das Protokoll enthält laut Buwal
keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz. Seit 1995 handle die Schweiz
auf freiwilliger Basis gemäss den in der Vereinbarung vorgesehenen Bestimmungen,
heisst es.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00