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Bundesrat setzt Verordnungsänderungen für Lebens- und Futtermittel in Kraft

Bern (AP) Für Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gelten ab kommendem März strengere Auflagen. Der Bundesrat hat auf dieses Datum die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes in Kraft gesetzt. Der Toleranzwert für GVO-Spuren in herkömmlichen Produkten wird auf 0,9 Prozent gesenkt.
Gemäss der neuen Lebensmittelverordnung müssen die Weitergabe und die Annahme von GVO entlang der ganzen Lebensmittelkette dokumentiert werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern am Mittwoch mitteilte. Die entsprechenden Dokumente sind fünf Jahre lang aufzubewahren, um damit eine genaue Rückverfolgung der Ware zu gewährleisten. Zur Vermeidung einer Vermischung zwischen GVO und herkömmlichen Organismen sind zudem die Warenflüsse strikt zu trennen.
Tiefer angesetzt wird der Schwellenwert für Spuren von GVO in herkömmlichen Erzeugnissen. Sie dürfen nur noch 0,9 Prozent gentechnisch verändertes Material enthalten, ohne gekennzeichnet werden zu müssen. Bislang lag dieser Wert bei 1,0 Prozent. Allerdings müssen die Produzenten belegen, dass die GVO-Spuren unabsichtlich in das Produkt gekommen sind. Auch die Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungspflicht für gereinigte Produkte entfällt. Dies hat zur Folge, dass etwa Sojaöl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen ebenfalls gekennzeichnet werden muss.
Die strikte Warenflusstrennung und der tiefere Schwellenwert von 0,9 Prozent gelten neu auch für Futtermittel, wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mitteilte. Dort war bislang ein Toleranzwert von zwei Prozent für Mischfuttermittel erlaubt und ein solcher von drei Prozent für die Ausgangsprodukte.
Die geänderten Verordnungen werden am kommenden 1. März in Kraft treten. Mit einer zwölfmonatigen Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2006 soll dann die korrekte Umsetzung der Lebensmittelverordnung gewährleistet werden. Beide Änderungen basieren auf dem seit dem 1. Januar 2004 geltenden Gentechnikgesetz.

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