Bern (AP) Für Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) gelten ab kommendem März strengere Auflagen. Der
Bundesrat hat auf dieses Datum die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes in
Kraft gesetzt. Der Toleranzwert für GVO-Spuren in herkömmlichen Produkten
wird auf 0,9 Prozent gesenkt.
Gemäss der neuen Lebensmittelverordnung müssen die Weitergabe und die
Annahme von GVO entlang der ganzen Lebensmittelkette dokumentiert werden,
wie das Eidgenössische Departement des Innern am Mittwoch mitteilte. Die
entsprechenden Dokumente sind fünf Jahre lang aufzubewahren, um damit eine
genaue Rückverfolgung der Ware zu gewährleisten. Zur Vermeidung einer
Vermischung zwischen GVO und herkömmlichen Organismen sind zudem die
Warenflüsse strikt zu trennen.
Tiefer angesetzt wird der Schwellenwert für Spuren von GVO in
herkömmlichen Erzeugnissen. Sie dürfen nur noch 0,9 Prozent gentechnisch
verändertes Material enthalten, ohne gekennzeichnet werden zu müssen.
Bislang lag dieser Wert bei 1,0 Prozent. Allerdings müssen die Produzenten
belegen, dass die GVO-Spuren unabsichtlich in das Produkt gekommen sind.
Auch die Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungspflicht für gereinigte
Produkte entfällt. Dies hat zur Folge, dass etwa Sojaöl aus gentechnisch
veränderten Sojabohnen ebenfalls gekennzeichnet werden muss.
Die strikte Warenflusstrennung und der tiefere Schwellenwert von 0,9
Prozent gelten neu auch für Futtermittel, wie das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement mitteilte. Dort war bislang ein Toleranzwert
von zwei Prozent für Mischfuttermittel erlaubt und ein solcher von drei
Prozent für die Ausgangsprodukte.
Die geänderten Verordnungen werden am kommenden 1. März in Kraft treten.
Mit einer zwölfmonatigen Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2006 soll dann
die korrekte Umsetzung der Lebensmittelverordnung gewährleistet werden.
Beide Änderungen basieren auf dem seit dem 1. Januar 2004 geltenden
Gentechnikgesetz.
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Letzte Änderung: 2005-02-01 15:06:14