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Stammzellenforschungsgesetz tritt am 1. März in Kraft

Bern (AP) Das vom Volk angenommene Stammzellenforschungsgesetz tritt am 1. März 2005 in Kraft. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens festgelegt, wie das Eidgenössische Department des Innern mitteilte. Das neue Gesetz legt die Bedingungen für die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen menschlichen Embryonen sowie die Forschung an diesen fest. Laufende Forschungsprojekte müssen ab März innert drei Monaten dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet werden. Neue Projekte müssen das gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungsverfahren durchlaufen, das in der Ausführungsverordnung präzisiert wird. Wer embryonale Stammzellen gewinnen will, muss demnach beim BAG ein Gesuch stellen und unter anderem sein Forschungsprojekt dokumentieren, eine befürwortende Stellungnahme der Ethikkommission beilegen und begründen, warum bereits bestehende Stammzellen nicht ausreichen. Die Embryonen müssen zudem zuvor vom betroffenen Paar mittels einer Einwilligungserklärung freigegeben werden. Das Volk hatte das neue Gesetz am vergangenen 28. November mit 66,4 Prozent Zustimmung angenommen und das Referendum von religiös-konservativen Gruppen und dem linken Basler Appell gegen Gentechnik verworfen.

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