Vollversammlung muss noch zustimmen - Keine rechtliche Bindung
New York (AP) Der Rechtsausschuss der UN-Vollversammlung hat am Freitag
eine nicht bindende Deklaration zum Klonverbot verabschiedet. Darin werden
die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, alle Formen des
Klonens von menschlichem Erbgut zu verbieten, das nicht dem Schutz des
Lebens dient.
Die Entscheidung fiel mit 71 gegen 35 Stimmen bei 43 Enthaltungen. Das
Ergebnis der Abstimmung ist Ausdruck der Zerstrittenheit der UN-Mitglieder
in der Frage des Klonens. Die Deklaration wird jetzt der Vollversammlung
zur Entscheidung vorgelegt. Die Entschliessung stellt allerdings nur eine
Empfehlung an die Mitgliedstaaten dar.
Verhandlungen über eine rechtliche Regelung des Klonverbots waren im
November vorigen Jahres gescheitert. Es war nicht möglich, einen Konsens
zwischen den Befürwortern einen kompletten Verbots und den Verfechtern des
eingeschränkt wissenschaftlichen Klonens herzustellen. Deshalb folgte der
Rechtsausschuss damals einem italienischen Vorschlag für eine nicht
bindende Deklaration, die jetzt ausgearbeitet wurde.
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2005-03-02 15:39:10