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UN-Ausschuss verabschiedet Empfehlung zum Klonverbot

Vollversammlung muss noch zustimmen - Keine rechtliche Bindung

New York (AP) Der Rechtsausschuss der UN-Vollversammlung hat am Freitag eine nicht bindende Deklaration zum Klonverbot verabschiedet. Darin werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, alle Formen des Klonens von menschlichem Erbgut zu verbieten, das nicht dem Schutz des Lebens dient.
Die Entscheidung fiel mit 71 gegen 35 Stimmen bei 43 Enthaltungen. Das Ergebnis der Abstimmung ist Ausdruck der Zerstrittenheit der UN-Mitglieder in der Frage des Klonens. Die Deklaration wird jetzt der Vollversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Die Entschliessung stellt allerdings nur eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten dar.
Verhandlungen über eine rechtliche Regelung des Klonverbots waren im November vorigen Jahres gescheitert. Es war nicht möglich, einen Konsens zwischen den Befürwortern einen kompletten Verbots und den Verfechtern des eingeschränkt wissenschaftlichen Klonens herzustellen. Deshalb folgte der Rechtsausschuss damals einem italienischen Vorschlag für eine nicht bindende Deklaration, die jetzt ausgearbeitet wurde.

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