Befürchtungen bezüglich Übernahme einer EU-Richtlinie
Bern (AP) Fünf Schweizer Hilfswerke haben sich am Dienstag in Bern gegen die Anpassung des Schweizer Patentrechts an eine EU-Richtlinie über den Schutz biotechnischer Erfindungen ausgesprochen. Die Richtlinie erlaube den Gentech-Konzernen die Patentierung von Pflanzen und Tieren durch die Hintertüre.
Der Vorstoss der Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas vom Dienstag richtet sich gegen die vom Ständerat gutgeheissen Motion von Helen Leumann (FDP/LU), die im April im Nationalrat zur Sprache kommt. Leumann verlangt vom Bundesrat, das Patentgesetz an die vom EU-Parlament verabschiedete Richtline über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen anzupassen. Klargestellt werden solle mit der Revision auch, dass sich der Patentschutz nicht nur auf das mit Hilfe eines Verfahrens gewonnene biologische Material erstreckt. Geschützt werden soll auch das mit Hilfe weiterer biologischer Vermehrung aus diesem Material gewonnene Material, also die Nachkommenschaft. Wichtig sei, dass ein Landwirteprivileg eingeführt werde.
Die Arbeitsgemeinschaft weist einerseits darauf hin, dass die EU-Richtlinie von Holland, Italien und EWR-Mitglied Norwegen angefochten werde. Andererseits befürchtet sie laut einer Mitteilung, dass es Bäuerinnen und Bauern in Zukunft verwehrt sein werde, Saatgut wiederzuverwenden und Nutztiere weiterzuzüchten. Für die Landwirtschaft in Entwicklungsländern habe die monopolistische Konzentration von Saatgut und Zuchtsorten in den Händen einiger Grossfirmen äusserst negative Folgen. Ausgeschlossen werden muss der Patentschutz aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft vor allem bei den sogenannten Terminator- und Traitor-Pflanzen. Die Konzerne sorgten mit diesen Techniken dafür, dass Pflanzensorten nach einmaligem Gebrauch unfruchtbar würden beziehungsweise ihre gentechnischen Eigenschaften abschalteten.
Die Arbeitsgemeinschaft sträubt sich laut Mitteilung nicht gegen die Revision des Patentgesetzes. «Eine Übernahme der umstrittenen EU-Direktive kommt jedoch nicht in Frage», heisst es. Es gehe patentrechtlich vielmehr darum, die Monopolstellung der Agrarkonzerne bei Saatgut und Zuchttiersorten zu unterbinden und die Rechte der Bauern daran ausdrücklich festzuschreiben.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00