Ratifikation möglicherweise mit Vorbehalt
Bern (AP) Die Schweiz wird das Europarats-Übereinkommen über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen unterzeichnen. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Ob die Schweiz bei der Ratifikation Vorbehalte anbringen wird, ist noch offen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag mitteilte.
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin lege in einem heiklen ethischen Bereich einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest, begründet der Bundesrat den Entscheid. Jedem Staat bleibe es aber freigestellt, in der Anwendung einen Schutz vorzusehen, der über das Übereinkommen hinausgehe. Das EJPD werde im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse gründlich prüfen, ob bei der Ratifikation Vorbehalte angebracht seien.
Die Vernehmlassung ergab laut Mitteilung eine breite Zustimmung zur Unterzeichnung des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin sowie des Zusatzprotokolls über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen. Zu den Befürwortern gehören die FDP, die CVP und die SP, sämtliche Kantone sowie 23 Interessenorganisationen. Grundsätzlich dagegen äusserten sich die Grüne Partei und die Katholische Volkspartei sowie sechs Organisationen. Sie machten unter anderem geltend, dass das Übereinkommen der Forschung keine Grenzen setze und die Unantastbarkeit der Menschenwürde aberkenne. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer verlangten laut EJPD Vorbehalte, zum Beispiel zugunsten des therapeutischen Privilegs oder bezüglich des gleichen Zugangs zur Gesundheitsvorsorge.
Die Unterzeichnung der beiden Abkommen wird laut Mitteilung im Mai im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50-Jahr-Jubiläum des Europarates in Budapest stattfinden. Die Botschaft ans Parlament mit dem Antrag zur Ratifikation muss noch ausgearbeitet werden.
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00