Vorschlag zur Genlex-Vorlage - Bundesrat entscheidet im Herbst
Bern (AP) Für gentechnisch veränderte Pflanzen soll ein zehnjähriges Freisetzungs-Moratorium gelten. Dies schlägt das Buwal in einem amtsinternen Papier vor, wie das Bundesamt am Freitag einen Bericht der "Aargauer Zeitung" bestätigte. Zur Freisetzung von Gentech-Pflanzen lägen noch zu wenig Erkenntnisse vor.
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) schlägt in der Botschaft zur Genlex-Vorlage ein befristetes Freisetzungsverbot vor. Der entsprechende Artikel zum Umweltschutzgesetz befinde sich zurzeit zur Konsultation bei anderen Bundesämtern, sagte Georg Karlaganis vom Buwal. Ausgenommen vom Freisetzungsverbot wären wissenschaftliche Versuche. Einerseits führt das Buwal naturwissenschaftliche Gründe an. Es sei noch zu wenig bekannt über die Übertragungsrate bei Pollenflug und die Auswirkungen auf Bodenorganismen. Um genügend wissenschaftliche Daten zu erhalten, sei ein Verbot während rund zehn Jahren nötig. Andererseits wird das Moratorium mit der unsicheren Rechtslage in der Europäischen Union begründet. Dort gelte seit zwei Jahren faktisch ein Freisetzungsverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO); es würden keine Bewilligungen mehr erteilt, sagte Karlaganis. Schliesslich hätten logistische Gründe zum Moratoriumsvorschlag geführt. Damit getrennte Produktionswege für gentechfreie- und gentechnisch veränderte Erzeugnisse gewährleistet werden könnten, brauche es genügend Zeit. Dies sei besonders wichtig im Hinblick auf die Deklarationspflicht für GVO-Produkte.
Ein Moratorium steht laut Karlaganis nicht im Widerspruch zur Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative. Diese hätte ein weitreichenderes Verbot bewirkt. Weiterhin erlaubt sein soll der Verkauf von GVO-Lebens- und Futtermitteln sowie von gentechnisch hergestellten Medikamenten.
Nach Abschluss der verwaltungsinternen Vernehmlassung Mitte August wird Bundesrat Moritz Leuenberger über das Moratorium befinden. Im Herbst soll die Genlex-Vorlage vom Bundesrat behandelt werden und im Dezember dem Parlament zur Beratung vorliegen.
Im April hatte das Buwal bereits zwei Freisetzungsversuche für Gentech-Mais und Gentech-Kartoffeln abgelehnt. Die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt sei nicht genügend belegt. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins (VD) wollte transgene Kartoffeln freisetzen, um die Resistenz der gentechnisch veränderten Pflanzen gegen Mehltau zu prüfen. Die Firma Plüss-Stauffer AG in Oftringen (AG) wollte mit einer Mais-Freisetzung die Wirksamkeit eines Herbizids testen. Buwal-Direktor Philippe Roch hatte bei der Begründung des Entscheids gleichzeitig einen politischen Entscheid zur GVO-Freisetzung gefordert. Dies sei nun mit dem Buwal-Vorschlag für ein Moratorium möglich, sagte Karlaganis.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00