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Höhe des GVO-Toleranzwertes für Saatgut weiter umstritten

Bern (AP) Die Höhe eines Toleranzwertes für gentechnisch verunreinigtes Saatgut ist weiterhin umstritten. Die Saatgut-Importeure und die Bauern können sich zwar mit den vom Bund vorgeschlagenen 0,5 Prozent einigermassen einverstanden erklären. Die chemische Industrie und Gen-Kritiker haben hingegen völlig divergierende Vorstellungen.

Mit der Änderung der Saatgut-Verordnung reagiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf die Verunreinigungen von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die bei Stichproben im Frühjahr 1999 festgestellt worden waren. Mehrere hundert Hektaren Maispflanzen mussten damals vernichtet werden. Im Entwurf schlägt das BLW einen Toleranzwert von 0,5 Prozent vor. Dieser wird vom Verband Schweizerischer Saatgut- und Jungpflanzenfirmen aus politischen Gründen akzeptiert, obwohl analog zur Diskussion in der EU ein Wert von einem Prozent eher erwünscht wäre. Die Importeure weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es einen Toleranzwert braucht, da es grosse Saatgutfirmen sonst vorziehen könnten, den Schweizer Markt gar nicht mehr zu beliefern. Auch für den Schweizerischen Bauernverband ist eine Null-Toleranz unrealistisch. Im Endeffekt sieht er gar die Saatgutversorgung gefährdet, da die Schweiz auf die Saatgut-Importe angewiesen sei. Der Verband schlägt einen Wert v! on 0,8 Prozent vor. Für den glei chen Wert plädiert auch der Verband der Saatgut-Produzenten.

Mit den im Entwurf vorgeschlagenen 0,5 Prozent Toleranz leben kann auch die Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern, aber nur unter der Bedingung einer obligatorischen Qualitätssicherung. So müsse die Rückverfolgbarkeit der Zulieferungen gegeben und die systematische analytische Kontrolle auf gentechnische Verunreinigungen garantiert sein. Mit der Rückverfolgbarkeit ist sind auch die Saatgut-Importeure einverstanden. Anders sieht es mit obligatorischen Analysen aus. Solche seien mit zu hohen Kosten verbunden, heisst es. Die Analyse von Stichproben oder Untersuchugen im Falle von erhöhtem Risiko würden aber bereits praktiziert. Einverstanden mit dem Toleranzwert von 0,5 Prozent zeigt sich auch das Konsumentinnenforum.

Widerstand von Gentech-Gegnern und chemischer Industrie

Widerstand erwächst dem Entwurf von Gen-Kritikern und der chemischen Industrie. Bio Suisse, die Vereinigung Schweizer Bioland-Organisationen, bezeichnet die Verordnung als völlig ungenügend. Sie wünscht einen Toleranzwert von 0,1 Prozent, obligatorische DNA-Analysen aller gefährdeter Posten und die schriftliche Bestätigung der Nichtanwendung von Gentechnik für alle Lieferungen. Der Basler Appell gegen die Gentechnologie spricht von einem trojanischen Pferd. Die Verordnung öffne das Einfallstor für die Freisetzung von Gentech-Pflanzen in der Schweiz. Für die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie hingegen ist der vorgeschlagene Toleranzwert eindeutig zu tief. Sie fordert, dass der Wert je nach Sorten individuell zwischen einem und fünf Prozent festgelegt wird. Mit der geforderten Reinheit könnten gewisse Sorten in der Schweiz gar nicht mehr vertrieben werden, heisst es in der Stellungnahme. Der technische Aufwand wäre zu gross.

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