bag991201

Eidgenössisches Transplantationsgesetz

Medienmitteilung Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf zu einem eidgenössischen Transplantationsgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Dieses Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln, nachdem Volk und Stände die Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin am 07. Februar 1999 mit grosser Mehrheit angenommen haben. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Februar 2000.

Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen. Es soll den missbräuchlichen Umgang mit Organen, Geweben und Zellen verhindern und dazu beitragen, dass mehr menschliche Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen. Das Gesetz gilt für den Umgang mit lebensfähigen Organen, Geweben und Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs, die zur Übertragung auf den Menschen bestimmt sind. Nicht erfasst sind die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen sowie der Umgang mit Blut und Blutprodukten, mit Ausnahme der Stammzellen.

Die wichtigsten Grundzüge des Gesetzes sind:

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit, Information, Telefon 031 322 95 05

Der Entwurf zum Transplantationsgesetz und der entsprechende erläuternde Bericht sind unter folgender Internetadresse abrufbar: www.admin.ch/bag/transpla/d

c 1998 Bundesamt für Gesundheit, CH-3003 Bern Tel ++41 (0)31 322 21 11, Fax ++41 (0)31 322 95 07 E-Mail info@bag.admin.ch


Die Details zum Bundesgesetz über Transplantation finden Sie bei folgender Originalquele:

www.admin.ch/bag/transpla/gesetz/d/index.htm

Auf dieser Seite finden Sie folgende Inhalte/Links:

Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Entwurf) Gesetzesentwurf und erläuternder Bericht

Der Bundesrat hat am 1.12.99 beschlossen, den Entwurf zu einem eidgenössischen Transplantationsgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Februar 2000.

Der Gesetzesentwurf und der entsprechende Bericht sind hier abrufbar oder können bei folgender Adresse bestellt werden: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 992 00 23/24

Die Texte existieren im pdf-Format

  1. Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) (29 Seiten, 70 KB)
  2. Erläuternder Bericht: Übersicht (8 Seiten, 29 KB)
  3. Erläuternder Bericht: Ausgangslage (17 Seiten, 55 KB)
  4. Erläuternder Bericht: Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs (42 Seiten, 126 KB)
  5. Erläuternder Bericht: Auswirkungen des Gesetzesentwurfs (3 Seiten, 11 KB) 6. Erläuternder Bericht: Verhältnis zum europäischen Recht und weiteren internationalen Regellungen Legislaturplanung (6 Seiten, 20 KB)
  6. Erläuternder Bericht: Kommentar zum Gesetzesentwurf (64 Seiten, 195 KB)
  7. Erläuternder Bericht: Anhang (15 Seiten, 88 KB)
Gutachten von Prof. Guillod, Neuchâtel:
«Définition de la mort et prélèvement d'organes - aspects constitutionnels» Das Bundesamt für Gesundheit hat, im Rahmen der Erarbeitung des Entwurf zu einem Transplantationsgesetz, zur Frage der Definition des Todes bei Prof. Guillod vom Institut de droit de la santé der Universität Neuchâtel ein Gutachten eingeholt.

Der Text existiert nur in französisch (32 Seiten, 135 KB)

Top

made by