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Kommission tritt für Gentechnik-Gesetz ein

Bern. tre. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) hat sich nach der ersten Lesung der Gen-Lex-Vorlage für ein spezifisches Gentechnik-Gesetz ausgesprochen. Damit steht die Kommission im Widerspruch zum Bundesrat, der die neuen Bestimmungen über die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich ins Umweltschutzgesetz und in andere Erlasse einbauen will. Wie der Bundesrat tritt die WBK dagegen für eine Haftung der Hersteller gentechnisch veränderter Organismen (GVO) während 30 Jahren ein. Darüber hinaus will die WBK Strafnormen für absichtliche Schädigungen von Umwelt und Menschen durch GVO ausarbeiten.

Uneinig ist die Kommission in der Frage eines Moratoriums für die Freisetzung: Mit einem Stimmenverhältnis von acht zu vier (bei einer Enthaltung) folgt die Mehrheit dem Bundesrat, der dem Moratorium ein strenges Bewilligungsverfahren für die Freisetzung vorzieht. Laut WBK-Präsident Pierre-Alain Gentil (SP, JU) kommt die Anwendung der strengen Vorschriften einem faktischen Moratorium gleich.

Die Minderheit der WBK, angeführt vom Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri, setzt sich dagegen für ein tatsächliches fünfjähriges Moratorium ein. Von diesem soll laut Bieri die wissenschaftliche Forschung ausgenommen sein. Mit der längeren Frist bis zur Freisetzungserlaubnis sollen mehr Erfahrungen über die Risiken einer Freisetzung gesammelt werden. Der Wortführer der Kommissionsminderheit verwies auch auf die Skepsis, die sich in der Bevölkerung, bei Grossverteilern und der Nahrungsmittelindustrie gegenüber den GVO zeige. Ein «kluges» Moratorium könnte laut Bieri schliesslich die Volksinitiative verhindern, mit der der WWF und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Gentechnologie (SAG) ein zehnjähriges Freisetzungs-Moratorium erreichen wollen - und die nach Bieri «in der Bevölkerung durchaus Chancen haben könnte».
In der zweiten Lesung geht es in der WBK - neben einem Entwurf für das Gentechnikgesetz - vor allem um die Definition der «Würde der Kreatur», die gentechnische Veränderungen einschränken soll. Sie bezieht sich nach dem aktuellen Diskussionsstand in der WBK laut Bieri auf Tiere und Pflanzen, nicht aber auf Mikroorganismen. Tieren und Pflanzen komme dabei nicht dieselbe «Würde» zu. Die zweite Lesung der Gen-Lex-Vorlage soll im Februar stattfinden. Damit wird die Beratung der Gen-Lex-Vorlage im Parlament frühestens im Mai möglich sein.

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