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Freisetzungsmoratorium zeichnet sich ab

Ein Moratorium für die GVO-Freisetzung wird immer wahrscheinlicher. Der Forderung von Bauernverband, Umwelt- und Konsumentenschützern wird sich wohl auch die Ethik-Kommission anschliessen.

Ihre Stellungnahme will die ausserparlamentarische Ethik-Kommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) zwar erst vor der Sommerpause veröffentlichen. Doch schon heute zeichnet sich ab, dass das Gremium ein Moratorium für die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) empfehlen wird. Die Freisetzung zu Forschungszwecken soll davon nicht tangiert werden. Die Kommissionspräsidentin, die Theologin Andrea Arz de Falco, sieht jedenfalls «ein qualifiziertes Mehr» für diese Lösung, die vom Bundesrat nicht mitgetragen wird.

Nicht sehr erhellend

Ein Moratorium unter Ausschluss der (Risiko-)Forschung scheint tatsächlich der kleinste gemeinsame Nenner zu sein, auf den sich die zwölf Mitglieder der EKAH werden einigen können. Dies wurde an der öffentlichen Sitzung von gestern in Bern klar. Die Ansichten der Theologen, Ethiker, Mediziner, Biologen, Philosophen und Juristen, die erstmals die Öffentlichkeit an ihren Gedankengängen teilhaben liessen, gingen teils sehr weit auseinander. Die Diskussion brachte allerdings hinsichtlich des eigentlichenAuftrages der EKAH, nämlich der ethischen Beurteilung von Entwicklungen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie, nicht allzu viel Erhellendes.

Eine Ausnahme bildete da schon fast Beat Sitter-Liver, Professor für praktische Philosophie an der Universität Freiburg. Er wies zwar erst reichlich theoretisch auf die acht ethisch relevanten Aspekte hin, unter denen die GVO-Freisetzung zu betrachten sei (zum Beispiel: Ziele, Mittel/Verfahren,Auswirkungen, Risiken). Auch nannte er die verschiedenen «Zielarten», die es zu jedem Punkt gebe (zum Beispiel wissenschaftlich, technisch, wirtschaftlich sozial, ökologisch). Doch es folgte auch eine verbindliche Aussage: Die Freiheit des Einzelnen höre dort auf, wo sie die Freiheit des andern einschränke. Und weil die Freisetzung von GVO andere tangiere, sei sie zu verbieten. Klaus Peter Rippe vom Ethikzentrum in Zürich meinte demgegenüber: «Man darf nicht generell niemanden einem Risiko aussetzen.» Allerdings müsse die Bevölkerung gefragt werden, ob sie das Risiko tragen wolle.

Ein bisschen freisetzen

Sitter machte zwischen forschungs- und anwendungsbezogener Freisetzung keinen Unterschied. Die Risiken seien die gleichen. Darin gab ihm Jakob Nüesch, ehemaliger Präsident der ETH Zürich, Recht. «Man könne nicht ein bisschen freisetzen», sagte der emeritierte Professor, für den die strenge Bewilligungspflicht einem De-facto-Moratorium entspricht. Nüesch ist gegen eingenerelles Moratorium, weil mit der Freisetzung, von Fall zu Fall gezielt und streng kontrolliert, Erfahrungen gesammelt werden können. «Damit die Gentechnik der Menschheit dienen kann.»

Ethische Argumente wusste auch Denis Müller, Theologe und Ethiker an der Universität Lausanne, nicht beizusteuern. Er sprach sich deshalb für ein Moratorium aus, um «Zeit zu gewinnen für eine öffentliche Debatte über Ethik». Zeit, die gemäss Müller auch die Kommission «und der Bauernverband» braucht. Andrea Arz de Falco, als EKAH-Präsidentin die eigentliche Chef-Ethikerin, plädierte wiederum für ein Moratorium unter Ausschluss der Forschung, weil es «Defizite im Wissen um die ökologischen Folgen von Freisetzungen» gebe. Es brauche deshalb eine «qualifizierte Sicherheitsforschung».

Dialog führen

Auch die bekennende Gentech-Gegnerin Florianne Koechlin sprach lieber von den Chancen für die Bauern, die ein totales Moratorium beinhalte, als von ethischen Grundwerten. Sie plädierte dafür, mehr Geld in die Bio-Forschung zu stecken, weil der biologische Landbau zukunftsweisend sei und nicht die Gentechnik. «Wenn wir heute die Gentech-Forschung erlauben und in zehn Jahren deren Produkte anbauen, wird die Bio-Landwirtschaft untergehen», sagte Koechlin, dafür würden Fremdbestäubung und Patentierung sorgen. Wie die Tessiner CVP-Nationalrätin Chiara Simoneschi will Koechlin das Moratorium zu einem Dialog mit der Bevölkerung nutzen, um «herauszufinden, was wir wollen».

Rechtsethischer Einwand

Alex Mauron, Bioethiker an der Universität Genf, hält dies für ein «Surfen auf der Moratoriumswelle». Gentechnik sei derzeit halt nicht populär. Und der Theologe Hans Halter meinte: «Wer nicht für das Moratorium ist, ist deswegen nicht demTeufel vom Karren gefallen.» Die Bewilligungspflicht entspreche faktisch ohnehin einem Moratorium. Diese Aussage rief die Juristin Beatrice Wagner Pfeifer, Dozentin an der Universität Basel, auf den Plan. Und siehe da, sie hatte einen ethischen Einwand vorzutragen: Es gehe aus «rechtsethischer Sicht» nicht an, dass eine Bewilligungspflicht mit derart strengen Auflagen verankert werde, die einem Moratorium gleichkomme. Zudem dürfe mit einem Moratorium nicht einfach Landwirtschaftspolitik betrieben werden. Es gelte, dem Nachhaltigkeitsprinzip zu folgen. Und dieses umfasse neben dem ökologischen auch ökonomische und soziale Aspekte.

Nicht verfassungskonform

Für den unter den Zuhörern weilenden St. Galler Professor Rainer Schweizer, der für den Bundesrat sowohl den Verfassungsartikel zur Gentechnik wie auch die Gen-Lex-Motion beurteilt hatte, hat die ganze Diskussion einen Haken: «Ein Moratorium ist verfassungsrechtlich nicht möglich.» Hingegen seien spezifisch begründete Moratorien, zum Beispiel für bestimmte Nutzpflanzen in der Landwirtschaft, denkbar.

Damit liegt der Ball wieder bei der Politik. Das Parlament, das sich noch in diesem Jahr mit dem Gen-Lex-Paket befassen wird, ist schliesslich weder an die Vorgabe des Bundesrates (strenge Bewilligungspflicht) noch an die Verfassungsbestimmung gebunden. Auch wenn Letztere ethisch nicht ganz lupenrein ist.

David Sieber


Einmischung erlaubt

Die Ethik-Kommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) wurde vom Bundesrat im April 1998 - im Vorfeld der Abstimmung über die Genschutz-Initiative - eingesetzt. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Bundesrat sowie eidgenössische und kantonale Behörden aus ethischer Sicht zu beraten. Sie wägt laut bundesrätlichem Pflichtenheft «die betroffenen Rechtsgüter gegeneinander ab und äussert sich namentlich zur Einhaltung der Grundsätze der Achtung der Würde der Kreatur sowie der Wahrung der Sicherheit von Mensch und Umwelt, des Schutzes der genetischen Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten und deren nachhaltiger Nutzung». Zudem informiert die 12-köpfige EKAH, der mindestens sechs Ethiker angehören müssen, die Öffentlichkeit und fördert den Dialog über Nutzen und Risiken derGentechnologie.

Die Stellungnahmen der EKAH, zum Beispiel zu einem (abgelehnten) Freisetzungsgesuch von GVO-Mais, haben keinen verbindlichen Charakter. Dafür darf sie sich auch ohne bundesrätlichen Auftrag in die laufende Diskussion einmischen. Genau das hat die Kommission im Falle der Freisetzung getan. Der Bundesrat hat sich nämlich ohne Konsultation der EKAH für eine strenge Bewilligungspflicht an Stelle eines Moratoriums entschieden. «Der Bundesrat hält die Freisetzung nicht für ein ethisches Problem», sagte EKAH-PräsidentinAndrea Arz de Falco auf Anfrage, «wir schon.»

dsi

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