Der WWF hält eine Bewilligungspflicht für Gentech-Pflanzen für ungenügend. Falls der «Fehlentscheid» nicht revidiert werde, will die Umweltorganisation ein Verbot mit einer neuen Initiative erzwingen.
Denis von Burg
«Alles andere als ein Verbot für die Freisetzung gentechnisch veränderter
Pflanzen ist völlig ungenügend», sagt Bernadette Oehen, Projektleiterin
Gen-Schutz beim WWF Schweiz: «Der Verzicht auf ein Freisetzungsverbot in der
Gen-Lex ist ein Fehlentscheid des Bundesrates, der die Entwicklung der Schweizer
Landwirtschaft in Frage stellt.» Denn das Nebeneinander von gentechfreier
Landwirtschaft und Gen-Landwirtschaft sei nicht möglich, argumentiert man beim
WWF: Pollenflug beeinträchtigt ganze Regionen, in denen dann der garantiert
gentechfreie Anbau der gleichen Produkte praktisch nicht mehr möglich ist.
Neue Initiative
Um in der traditionellen und der biologischen Landwirtschaft Gentechfreiheit
garantieren zu können, müssten in dem in Aussicht gestellten
Bewilligungsverfahren so grosse Hürden eingebaut werden, dass dies in der
kleinräumigen Schweiz de facto auf ein Totalverbot des Anbaus von
Gentechpflanzen hinausliefe. Ein Bewilligungsverfahren sei aber darauf angelegt,
dass der Anbau grundsätzlich möglich sei, erklärt Oehen. Deshalb mag man sich
bei den Umweltverbänden gar nicht erstauf eine Diskussion über adäquate
Bewilligungsverfahren einlassen. Vielmehr demonstriert der WWF
Kampfbereitschaft: «Wenn der Entscheid nicht revidiert wird», so Oehen, «werden
wir eine neue Genschutz-Initiative lancieren und so ein Freisetzungsverbot für
gentechnich veränderte Pflanzen erzwingen.»
Zwar wurde die erste Genschutz-Initiative, die bereits ein Freisetzungsverbot
beinhaltete, im Juni 1998 mit einer Zweidrittelsmehrheit abgelehnt. Die
Abstimmungsanalysen zeigten aber hernach, dass das Nein vorab durch die Angst
vor einem Verzicht auf Gentech-Medizin motiviert war. Viele Gentechskeptiker
ordneten ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die Gentechnologie der Hoffnung auf
eine bessere Medizin unter. Neuere Umfragen zeigen auch, dass über 70 Prozent
der Schweizer Gentechlebensmittel ablehnen. Beim WWF gibt man deshalb einer auf
die Freisetzung von Gentech-Pflanzen fokussierten Initiative durchaus Chancen.
Gentechlobby zufrieden
Doch bevor die Initiativdrohung in die Tat umgesetzt wird, geht der
Gentechstreit ins Parlament. Dieses muss die Gen-Lex des Bundesrates noch
absegnen. Und bereits bringen sich die Parteien in Stellung: Die FDP lobt den
Vorentscheid des Bundesrates als «die einzige vertretbare Marschrichtung und
fordert die Regierung auf, in den noch offenen Fragen im gleichen Sinn zu
entscheiden: Insbesondere sei auf den «innovationsfeindlichen «Nutzensnachweis»
im Bewilligungsverfahren zu verzichten und vor einer übertriebenen Verschärfung
der Haftpflichtregelung abzusehen.
Mit dieser Haltung hat die FDP die mächtige und finanzstarke Gentechlobby hinter
sich: «Der Entscheid ist ganz in unserem Sinn», erklärte Beda Stadler,
Stiftungsrat der «Gen Suisse» und Professor am Immunologischen Institut der
Universität Bern.
Und Conrad Engler von der Interpharma meinte nach dem Vorentscheid der
Landesregierung: «Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass es in der Schweiz
zu keinem Gentechverbot kommen wird. Ein Bewilligungsverfahren nach bereits
gültiger Freisetzungverordnung ist richtig und adäquat. Eine Verschärfung der
Bedingungen liegt aber nicht drin.» *
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00