GEN-LEX/Die Gentechnik gleicht einer Grossbaustelle. Über ein Dutzend Gesetze werden in nächster Zeit neu erlassen oder revidiert. Für Zündstoff sorgt vorerst ein allfälliges zehnjähriges Moratorium für Freisetzungsversuche.
Reto Schlatter
Die gentech-feindliche Stimmung in Europa schlägt sich aufs Arbeitstempo des Bundesrates nieder. Die ursprünglich für diesen Frühling versprochene Botschaft zur Gen-Lex erhält mindestens ein halbes Jahr Verspätung. Mit ein Grund für die Verzögerung ist ein Wechsel der Zuständigkeit. Vor einem Jahr hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) die Federführung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) abgetreten. Seit das Dossier unter der Obhut von Bundesrat Moritz Leuenberger und Buwal-Direktor Philippe Roch steht, hat sich die politische Stossrichtung geändert.
Wundertüte Moratorium
Vor allem der Anfang August durch eine Indiskretion bekannt gewordene Vorschlag des Buwal, bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen ein zehnjähriges Moratorium einzuführen, sorgt für heisse Köpfe. Die Moratoriums-Idee verträgt sich nämlich schlecht mit den gesetzlichen Leitplanken, welche das Parlament mit der Gen-Lex-Motion gesetzt hat. Darin ist von einem Moratorium nirgends die Rede. Auch der Vorentwurf des Bundesrates, welcher Ende 1997 in die Vernehmlassung geschickt wurde, spricht nicht von einem Freisetzungsstopp. Streng genommen kann der Bundesrat nicht über den Motionsinhalt hinausgehen.
Die Gen-Lex diente bekanntlich als indirekter Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative und konkretisiert den 1992 angenommenen Verfassungsartikel zur Gentechnologie. Die Änderungen betreffen neun Gesetze und Bundesbeschlüsse.
Das Buwal hat mit seiner Moratoriums-Idee den Funken für eine Neuauflage der hitzigen Diskussion um Chancen und Gefahren der Gentechnik gezündet. Öl ins Feuer goss Amtsdirektor Roch bereits im Frühling mit seinem "Njet" zu zwei beantragten Freisetzungsversuchen. Die im Chemiehandel tätige Plüss-Staufer AG wollte in Oftringen einen Freilandversuch mit Gentech-Mais T25 durchführen; und die Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins VD ersuchte nach 1991 erneut um einen Test mit gentechnisch veränderten Kartoffeln. Beide Versuche wurden durch das Buwal abgelehnt. Während Plüss-Staufer das Verdikt akzeptierte, reichte Changins beim Departement Leuenberger Beschwerde ein. Dieser Entscheid steht noch aus.
Auf wackligen Füssen
Das faktische - oder zutreffender: politische - Moratorium steht juristisch auf wackligen Füssen. Anfang November tritt nämlich die Freisetzungsverordnung in Kraft. Diese regelt detailliert das Bewilligungsverfahren für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen. Eine Einschränkung auf Freisetzungsversuche für Forschungszwecke lässt sich darin nicht finden.
Den Gesuchstellern wird einiges an administrativem Sachverstand abverlangt. So müssen sie als erstes den jeweils zuständigen Adressaten zu ermitteln versuchen - eine alles andere als leichte Aufgabe. Schliesslich kümmern sich nicht weniger als vier Bundesämter je nach Aufgabengebiet um die jeweiligen Gesuche (siehe Tabelle). In der gegenseitigen Ämterkonsultation verfügt ein jedes von ihnen über das Vetorecht, wenn es schliesslich um die Zulassung geht. Was dies generell für die Gentechnik bedeutet, hat das Buwal speziell im Fall von Plüss-Staufer vordemonstriert. Die übrigen drei Ämter sowie die neu geschaffene Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit wollten dem Freisetzungsgesuch stattgeben. Einzig das Buwal überstimmte die Mehrheit.
Keinen Einwand von Seiten des Buwal gibt es dagegen beim hängigen Gesuch des Schweizerischen Serum- und Impfinstituts. Dieses will den Cholera-Impfstoff Orochol mit lebenden und gentechnisch veränderten Mikroorganismen in Verkehr bringen. Die Zulassung sei so gut wie erteilt, heisst es aus dem Buwal. Sie könne aber wegen der angeheizten Stimmung rund um das Moratorium momentan nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
Das zehnjährige Moratorium wird im übrigen vom Buwal folgendermassen begründet: Es fehle schlicht und einfach an genügend Fachwissen für die sachgerechte Beurteilung solcher Gesuche. Der Appetit der Konsumenten auf Gentech-Food sei nicht vorhanden, und ihre Wahlfreiheit werde zunehmend eingeschränkt. Schliesslich dürfe das Image der Landwirtschaft nicht weiter ramponiert werden.
Ungeklärte Haftung
Noch für Zündstoff sorgen dürfte auch die Haftpflichtregelung. Die Freisetzungsverordnung verlangt vom Gesuchsteller eine gesetzliche Haftpflicht im Umfang von 20 Mio Fr. Diese muss zwangsweise durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sichergestellt werden. Die Versicherungsbranche hat jedoch verschiedentlich durchblicken lassen, dass sie nicht gewillt ist, neue obligatorische Risiken zu verwalten, die ausserdem schwer abschätzbar sind. Unklar ist vorläufig auch noch, wer überhaupt für einen Schaden gerade stehen soll. In der Gen-Lex wird der entsprechende Artikel im Umweltschutzgesetz revidiert. Danach soll die Herstellerin von gentechnisch veränderten Organismen ausschliesslich für einen Schaden haften müssen. Sie soll jedoch Rückgriff nehmen können auf die Anwender, welches in den meisten Fällen Landwirte sein dürften.
Auch Arbeitnehmer werden geschützt
Gleichzeitig mit der Freisetzungsverordnung treten zwei weitere Verordnungen in Kraft: Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen und die Einschliessungsverordnung. Erstere richtet sich an die Arbeitgeber. Sie müssen die notwendigen Sicherheitsmassnahmen treffen, um ihre Angestellten bei der Arbeit mit gentechnisch veränderten oder krankheitserregenden Organismen wirksam zu schützen. Dazu gehört unter anderem eine regelmässige Risikobewertung und Gefahrenermittlung.
Gesetzesflut
Die neuen Verordnungen und die anstehende Gen-Lex sind eine erste Welle vor der eigentlichen Flut von Gesetzen, die in den nächsten Jahren die rasante Entwicklung in der Bio- und Gentechnologie auffangen sollen. Im Vordergrund stehen das Gesetz über die genetischen Untersuchungen am Menschen (Vorentwurf 1998) und ein Gesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Vorentwurf Ende 1999). Vom Parlament verlangt wird zudem ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen. Bereits nächstes Jahr in Kraft tritt das Gesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Humanmedizingesetz).
Europa skeptischer als USA
Die Gentechnik stösst dies- und jenseits des Atlantiks nach wie vor auf eine unterschiedliche Akzeptanz. Laut einer Erhebung der Fachzeitschrift «Science» sind die Amerikaner der Gentechnik bei vier von fünf Anwendungsgebieten freundlicher gesinnt als die Europäer. In der Untersuchung ging es um die Medizin, um genetische Tests, um gentechnisch veränderte Nutzpflanzen, um Gentech-Food und um die Transplantation von Organen gentechnisch veränderter Tiere an Menschen. Einzig bei den genetischen Tests zeigten sich die Europäer kritischer als die Amerikaner. In allen übrigen Fällen resultierte ein signifikanter Akzeptanzunterschied. Eklatant ist dieser insbesondere beim Gentech-Food. Gefragt wurde nach dem Nutzen, den Risiken, der Moral und der Förderung der Gentechnik. Die Antwortskala reichte von +2 bis -2. In die Befragung involviert waren über 15000 Personen aus 15 EU-Ländern sowie der Schweiz und Norwegen. In den USA wurden gut 1000 Leute befragt.
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00