Pharmaindustrie begrüsst enge Schranken für die Gendiagnostik
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen
Die Interpharma begrüsst als Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz die Vorlage zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen. Die Interpharma unterstützt in ihrer Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf die darin verankerten Grundsätze der Achtung der Menschenwürde, der Selbstbestimmung des Individuums und des Diskriminierungsverbots. Ausdrücklich unterstützt die Interpharma die Freiwilligkeit von genetischen Untersuchungen und die Regelung des Datenschutzes.
Das Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen am Menschen hat zum Ziel, einerseits die Gendiagnostik so zu regeln, damit die Bevölkerung vom Nutzen profitieren kann, und andererseits das Individuum vor möglichen Missbräuchen zu schützen. Genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich dienen in erster Linie einem vorbeugenden oder behandelnden Zweck. Zusätzlich können mit den neuen Methoden der Pharmakogenetik künftig Medikamente spezifischer auf den Patienten abgestimmt, eingesetzt und dosiert werden. Gentests dürfen nicht darauf abzielen, wünschbare Eigenschaften zu ermitteln oder das Geschlecht eines Kindes festzustellen. Bei allen medizinisch begründeten Untersuchungen muss die entsprechende Information des Patienten und dessen Einwilligung (informed consent) gewährleistet sein. Dazu beinhaltet der Entwurf als zentrale und unverzichtbare Grundsätze die absolute Freiwilligkeit für die betroffene Person einerseits sowie ein Verbot der Diskriminierung einer Person wegen ihres Erbgutes andererseits. Abweichungen vom Grundsatz der Freiwilligkeit sollen nur möglich sein, um Straftäter zu identifizieren oder vermutete Täter auszuschliessen, eine Vaterschaft abzuklären oder die Identität von Verstorbenen festzustellen.
Interpharma Kommunikationsstelle
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00