Gastkommentar der Gen Suisse für die Basler Zeitung: Retter-Kinder sind nichts Neues und bei strengem gesetzlichen Rahmen in Härtefällen auch zu verantworten

Samstag, 03. Juni 2006

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Gewisse schwere (Erb-)Krankheiten können nur durch die Übertragung von Knochenmark geheilt werden. Die Chance, einen geeigneten Spender zu finden, ist je nach Gewebetyp klein bis sehr klein, wenn sich nicht in der Familie eine entsprechende Person finden lässt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zellen eines Geschwisters kompatibel sind, beträgt etwa 25%. Es ist daher nahe liegend, Spender in der Familie zu suchen. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften befürwortet denn auch in ihren Richtlinien, dass zur Abwendung von Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsstörungen minderjährige Geschwister regenerierbare Gewebe spenden können. Genau diese Situation lag bei Elodie vor. Sie ist damit ein "Retter-Kind", so wie viele andere Geschwister von an Krebs oder an Erbkrankheiten leidenden Kindern auch. Sie alle als "zu Heilmitteln instrumentalisierte Objekte" zu beurteilen, wird der Situation nicht gerecht.

Und doch ist bei Elodie etwas anders: Bei der In-vitro-Befruchtung wurde ein wenige Tage alter Embryo mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) gezielt ausgewählt, der nicht von der Erbkrankheit betroffen ist und dessen Gewebe zum kranken Bruder passt. Das Parlament will die zur Zeit in der Schweiz noch verbotene Präimplantationsdiagnostik zur Vermeidung schwerer Erbkrankheiten künftig zulassen. Elodie hätte demnach als gesunder Embryo ausgesucht werden dürfen. Die Frage, ob Elodie auch aufgrund der günstigen Gewebeeigenschaften ausgewählt werden dürfte, ist Gegenstand der aktuellen Diskussionen.

Einhellig abgelehnt wird, dass Kinder nach den Vorstellungen ihrer Eltern als Mädchen oder Junge, als blauäugige oder besonders stressresistente Kinder ausgesucht werden. Umstritten ist, ob die PID zur Steigerung der Erfolgsrate der In-vitro-Fertilisation eingesetzt werden sollte. So könnten erfolglose Schwangerschaften vermieden werden, da nicht entwicklungsfähige Embryonen teilweise erkennbar sind. Die Meinungen gehen auch darüber auseinander, ob - wie bei Elodie - für kranke Geschwister geeignete Embryonen für eine Gewebespende ausgewählt werden dürfen.

Es gibt überzeugende Argumente dafür, aber auch ernst zu nehmende Bedenken. Durch PID ausgewählte Retter-Babys und bereits geborene "Retter-Kinder" erlauben es, lebensbedrohlich kranke Geschwister zu heilen. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass dies nur geschieht, wenn es keine therapeutische Alternative gibt und von den gesunden Geschwistern nur regenerierbare Gewebe transplantiert werden. Denn die Spende ist ein Eingriff in die Integrität des Kindes, das je nach Alter auch nicht seine Einwilligung geben kann. Ein solcher Eingriff ist daher nur zur Erreichung sehr hoher Güter gerechtfertigt. Bei den Retter-Babys ist zudem sicherzustellen, dass sich die Eltern in erster Linie ein weiteres Kind wünschen. Die Beschränkung auf ethisch zu verantwortende Fälle ist mit griffigen Gesetzen möglich und kann durch den Einsatz eines Expertengremiums aus Medizinern, Psychologen und Ethikern sowie durch ein strenges Fall-zu-Fall-Bewilligungsverfahren gewährleistet werden.

Prof. Dr. Peter Gehr, Präsident Gen Suisse, Direktor des Instituts für Anatomie der Universität Bern

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