BUWAL-Entscheid setzt negatives Signal für die moderne Pflanzenforschung in der Schweiz
Bern, 20. November 2001. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat heute das Gesuch der ETH Zürich für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem, pilzresistentem Weizen abgelehnt. Entgegen Empfehlungen der eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), der eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) sowie der Bundesämter für Landwirtschaft (BLW), Gesundheit (BAG) und Veterinärwesen (BVET) entspricht der geplante Versuch gemäss BUWAL nicht den Anforderungen, die an Freisetzungen gestellt werden.
Die Stiftung Gen Suisse nimmt diesen Entscheid mit grosser Besorgnis zur Kenntnis. Eines der Ziele dieses Versuchs, der von der öffentlichen Hand finanziert wird und klar der Grundlagenforschung zuzuordnen ist, ist die Reduktion chemischer Pilzbehandlungsmittel beim Weizenanbau und somit ein Beitrag zur Förderung der Nachhaltigkeit in der schweizerischen Landwirtschaft. Das BUWAL beendet mit seinem Entscheid nicht nur ein wissenschaftlich wertvolles und ökologisch sinnvolles Forschungsprojekt, sondern setzt ein negatives Signal für die moderne Pflanzenforschung in der Schweiz.
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