Medienmitteilung: Ja zu einer zukunftsgerichteten Regelung der Stammzellforschung

Bern, 30. Juli 2002. Die Stiftung GEN SUISSE begrüsst die Schaffung eines zeitgemässen Bundesgesetzes über die Gewinnung und Forschung an embryonalen Stammzellen. Es ist wichtig, dass in diesem ethisch sensiblen Bereich klare Leitplanken gesetzt werden, welche die Entwicklung der Stammzellforschung in der Schweiz ermöglichen und fördern sowie Missbräuchen durch ein strenges System von Bewilligungspflicht, Kontrolle und Transparenz vorbeugen. GEN SUISSE vertritt die Ansicht, dass sich die Gesetzgebung im Moment auf die Regelung der Stammzellforschung konzentrieren und die Frage der Embryonenforschung zu einem späteren Zeitpunkt, im Rahmen des geplanten Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen, klären sollte. GEN SUISSE befürwortet ausdrücklich die Verwendung überzähliger Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen, stellt sich jedoch entschieden gegen die Anwendung des reproduktiven Klonens.

Embryonale Stammzellen: vielversprechende "Alleskönner" für Forschung und Medizin
In der Schweiz werden Stammzellen schon seit vielen Jahren erfolgreich in der Medizin eingesetzt. Im Vordergrund steht beispielsweise die Therapie von Erkrankungen des blutbildenden Systems mittels Transplantation von Stammzellen aus dem Knochenmark. Allerdings verfügen adulte, gewebespezifische Stammzellen nach heutigem Wissenstand nur über ein beschränktes Potenzial, sich durch Differenzierung zu verschiedenen Zelltypen zu entwickeln. Aus embryonalen Stammzellen können dagegen sämtliche der rund 200 Zelltypen des menschlichen Körpers hervorgehen. Aufgrund dieser speziellen Fähigkeit sind embryonale Stammzellen in den vergangenen Jahren ins Zentrum wissenschaftlichen Interesses gerückt. Ziel der Forschung ist, mit Hilfe dieser "Alleskönnerzellen" zukünftig weitere erkrankte oder zerstörte Organe und Gewebe erneuern und damit Alzheimer-, Diabetes-, Herzinfarkt- oder Krebspatienten erfolgreich behandeln zu können. Trotz der rasanten Fortschritte sind viele Fragen innerhalb der Stammzellforschung noch unbeantwortet und ihre konkrete Entwicklung nicht vorhersehbar. Eine Einschränkung der Forschung auf adulte oder embryonale Stammzellen lässt sich daher aus Sicht von GEN SUISSE nicht rechtfertigen.

Notwendige Unterscheidung zwischen Stammzellforschung und Embryonenforschung
Nach geltendem schweizerischen Recht ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Embryonen verboten, während die Verwendung solcher, aus dem Ausland importierter Zelllinien für die Forschung erlaubt ist. Gerade auch dieser Widerspruch soll durch die Schaffung des Bundesgesetzes über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen, das sich zur Zeit in Vermehmlassung befindet, beseitigt werden. Dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht somit zur Zeit für den Bereich der Stammzellforschung - und vorderhand nicht für die Forschung an Embryonen. Es ist wichtig, Stammzellforschung zur Geweberegeneration und Embryonenforschung zur Optimierung der Reproduktionsmedizin klar auseinander zu halten. Nach Auffassung von GEN SUISSE sollte sich das Parlament derzeit auf die Regelung der Gewinnung und Forschung an embryonalen Stammzellen konzentrieren. Die Frage der Embryonenforschung kann später, im Rahmen des geplanten Bundes-gesetzes über die Forschung am Menschen, geklärt werden.

Ängsten der Bevölkerung und Bedürfnissen der Wissenschaft Rechnung tragen
GEN SUISSE ist mit vielen zentralen Anliegen des Gesetzesentwurfs einverstanden. Die Stiftung befürwortet die Verwendung überzähliger, menschlicher Embryonen für die Gewinnung und Erforschung embryonaler Stammzellen in einem festgelegten Rahmen. Diese Embryonen, die im Hinblick auf die Herbeiführung einer Schwangerschaft im Reagensglas erzeugt, jedoch aus medizinischen oder persönlichen Gründen nicht mehr für diesen Zweck verwendet werden, sollen nach strengen ethischen und wissenschaftlichen Kriterien der Forschung zur Verfügung stehen. GEN SUISSE begrüsst das vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschlagene Konzept von Bewilligungspflicht, Kontrolle und Transparenz, das die Forschung innerhalb klarer Leitplanken ermöglicht und gleichzeitig den Ängsten der Bevölkerung vor Missbräuchen Rechnung trägt. GEN SUISSE stellt sich entschieden gegen die Anwendung des reproduktiven Klonens und damit der "Schaffung" von Menschen nach dem genetischen Ebenbild einer erwachsenen oder gar verstorbenen Person. Problematisch sind nach Ansicht der Stiftung die im Gesetzesentwurf beschriebenen, engen Definitionen von Embryonen und embryonalen Stammzellen sowie das Fehlen einer Unterscheidung zwischen frisch isolierten, nativen embryonalen Stammzellen und im Labor etablierten, für die Forschung geeigneten embryonalen Stammzelllinien. Weiter sollte die Zustimmung der Frau für die Verwendung eines überzähligen Embryos genügen, falls die Einwilligung des Paares nicht eingeholt werden kann.

Überlegungen zur zukünftigen Anwendung der Stammzellforschung in der Medizin
Fragezeichen zum Gesetzesentwurf werden von den Wissenschaftern innerhalb des Stiftungsrates von GEN SUISSE beim Verbot des therapeutischen Klonens und der Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken angebracht. Die Kerntransfer-Technik bietet die Chance, embryonale Stammzellen zu züchten, die mit dem Erbgut des Patienten identisch sind und ohne die Gefahr einer Immunabstossung transplantiert werden könnten. Die Option, Embryonen spezifisch zum Zweck der Gewinnung embryonaler Stammzellen zu erzeugen, würde es erlauben, Zelllinien mit speziellen genetischen Eigenschaften bestimmter Spender zu gewinnen. Beide Verbote gelten für die Reproduktionsmedizin bereits auf Verfassungsstufe und sollen nach dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz übernommen werden. Angesichts des grossen Potenzials embryonaler Stammzellen für die Humanmedizin und im Hinblick auf die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz sollte zuerst politisch darüber nachgedacht werden, ob diese Verbote tatsächlich auch für den Bereich der Stammzellforschung gelten sollen.

Für weitere Informationen:

Geschäftsstelle Stiftung GEN SUISSE
Kurt Bodenmüller
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3000 Bern 14

Tel.: +41 (0)31 356 73 84
Fax: +41 (0)31 356 73 01
E-Mail: kbodenmueller(at)gensuisse.ch
Internet: www.gensuisse.ch

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