Bern, 13. September 2002. Die Stiftung Gen Suisse begrüsst den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), den Rekurs der ETH Zürich zum zuvor abgelehnten Freisetzungsgesuch mit gentechnisch verändertem Weizen gutzuheissen. Die Stiftung wertet diesen Entscheid als positives Signal für die moderne Pflanzenforschung in der Schweiz. Damit geht das Gesuch zur Neubeurteilung zurück ans BUWAL. Dessen damals geäusserte Begründung, das Projekt weise Sicherheitsmängel auf, wurde vom UVEK in Übereinstimmung mit der Beurteilung der Bundesämter BAG, BVET und BLW sowie den Fachkommissionen EFBS und EKAH zurückgewiesen. Das BUWAL müsse sich bei seiner Beurteilung auf geltendes Recht stützen.
Die Ablehnung des Freisetzungsgesuchs durch das BUWAL hat im vergangenen November zu heftigen Protesten in Wissenschaftskreisen geführt, und die ETH Zürich hat gegen den Entscheid Rekurs eingereicht. Inhalt des Gesuchs der ETH-Pflanzenforscher um PD Dr. Christoph Sautter ist die Freisetzung einer gentechnisch veränderten Weizensorte auf einem Versuchsfeld von 8m2 unter einem pollendichten, sturmsicheren Zelt. Ziel des Versuchs ist die Überprüfung der Resistenz dieser zuvor im Labor und Gewächshaus entwickelten Weizensorte gegenüber Pilzkrankheiten auf dem Feld sowie die Erlangung von Erkenntnissen über die Wechselwirkung zwischen gentechnisch veränderten Organismen und ihrer Umgebung in der freien Natur. Dieses Wissen bildet die sachliche Grundlage, um sowohl Chancen wie auch Risiken dieser Technologie beurteilen zu können. Freisetzungsversuche sind diesbezüglich der entscheidende und notwendige Schritt.
Gen Suisse hofft, dass die erneute Beurteilung durch das BUWAL nun zügig voranschreitet, damit für dieses wissenschaftlich interessante, von der öffentlichen Hand finanzierte Forschungsprojekt die notwendigen weiteren Abklärungen auf dem Feld vorgenommen werden können. Die Korrektur des BUWAL-Entscheids durch das UVEK bedeutet ein positives Signal für junge Pflanzenforscherinnen und Pflanzenforscher in der Schweiz. Wissenschaftliche Argumente sollen gemäss UVEK die Basis für Entscheide von Freisetzungsgesuchen sein. Erfreulich ist ausserdem die vom UVEK klar geäusserte Stärkung der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit. Das Departement hält fest, dass das BUWAL bei seinem Entscheid nicht ohne triftigen Grund von der Beurteilung durch die in Sicherheitsfragen beratende Fachkommission abweichen darf. Gen Suisse ist zuversichtlich, dass mit dem positiven Rekursentscheid nun die Rahmenbedingungen für die gentechnische Pflanzenforschung in der Schweiz richtig gesetzt werden können.
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