Basel (ots) Die Grundsätze für die Transplantationsmedizin sollen in einem nationalen Rahmengesetz geregelt werden, lautet der einheitliche Tenor der Vernehmlassung über den Entwurf für ein neues Transplantationsgesetz. Im am Donnerstag publizierten Interpharma-Newsletter "pharmaCH" äussern die Fachorganisationen, Ärzte, Patientenvereinigungen und die Kantone mit Transplantationszentren aber grundsätzliche Einwände gegen die Regelungsdichte und verlangen eine Überarbeitung des Entwurfs mit der Stossrichtung: keine Überreglementierung und genügend Freiraum für die weitere positive Entwicklung und Förderung der Transplantationsmedizin.
Die Schweizer Transplantationsmedizin hat sich in den letzten 30 Jahren national und international etabliert und einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Jährlich können mehrere hundert Patientinnen und Patienten dank der Transplantationsmedizin überleben oder eine bessere Lebensqualität erreichen. Aber es müssen noch zu viele Betroffene auf ein Spenderorgan warten: Allein im letzten Jahr verstarben 30 Menschen, weil kein Spenderorgan zur Verfügung stand.
Für nationales Rahmengesetz
Bisher wurde die Transplantationsmedizin kantonal geregelt - und das uneinheitlich und lückenhaft. Die zahlreichen rechtlichen und ethischen Fragen erfordern einen gesamtschweizerischen Gesetzesrahmen. Der 1999 angenommene neue Bundesverfassungsartikel verpflichtet den Bund, Vorschriften zum Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit zu erlassen und für eine gerechte Zuteilung von Organen zu sorgen. Insbesondere kann die Eidgenossenschaft die Bestimmungen für die Xenotransplantation, das heisst die Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen, regeln. Der neue Verfassungsartikel verbietet den Handel mit menschlichen Organen und schliesst den kommerziellen Handel mit Organen, Geweben und Zellen aus. Neu soll gemäss dem Gesetzesentwurf auch die Lebendspende ausserhalb der Familie ermöglicht werden; dies im Gegensatz zur bisherigen Praxis, welche die Lebendspende auf Verwandte oder Personen mit einer besonderen persönlichen Beziehung beschränkt.
Grundsätzlich fand der Gesetzesentwurf eine positive Aufnahme: Der Bedarf für ein nationales Rahmengesetz ist unbestritten. Der Grundtenor der Reaktionen: Der Entwurf bietet eine solide Basis für die Regelung der zentralen ethischen, medizinischen und juristischen Fragen auf nationaler Ebene. In der Vernehmlassung erhoben aber auch die Fachorganisationen, die meisten Kantone, Parteien und Verbände gravierende Einwände gegen die Regelungsdichte und forderten eine Überarbeitung des Entwurfs. Insbesondere die Standortkantone der sechs Transplantationszentren wehren sich gegen eine Kompetenzabtretung an den Bund: Die einzelnen Zentren und private Organisationen wie beispielsweise SwissTransplant sollen in der Organzuteilung autonom bleiben.
Die Schaffung einer landesweiten Zuteilungsstelle beschäftigt auch die politischen Parteien: Wie die meisten Kantone lehnt auch die FDP die gesetzlich geregelte Schaffung einer nationalen Zuteilungsstelle des Bundes ab. Es sei nicht einzusehen, warum das heute gut funktionierende Zuteilungssystem, das auf der Eigenverantwortung der Transplantationszentren beruht, durch ein zentralistisches System ersetzt werden soll. Schliesslich werde in der Schweiz seit über 30 Jahren erfolgreich Transplantationsmedizin betrieben. Dem diametral gegenüber stehen die Meinungen von SP und CVP: Beide befürworten eine nationale Zuteilungsstelle. Die beiden Parteien bejahen zudem die Beschränkung de Zahl von Transplantationszentren durch den Bund aus Kosten und Qualitätsgründen.
Bewilligungspflicht für Xenotransplantation
Bei der Xenotransplantation übernimmt der Gesetzesentwurf die bestehende Rechtspraxis. Die Übertragung von tierischen Zellen, Geweben und Organen soll bewilligungspflichtig bleiben. Die Fachorganisationen, die Kantone und bürgerlichen Parteien unterstützen die Bewilligungspflicht für die Xenotransplantation. Die SP fordert möglichst restriktive Kriterien zur Erteilung einer Bewilligung, während die Grünen diese Technologie verbieten möchten. Am Beispiel Xenotransplantation wird die Problematik einer Regulierung zur Metapher: Es wird versucht, präventiv medizinische Entwicklungen zu regeln, die erst erforscht werden oder die sich in der Praxis noch nicht etabliert haben. Privatdozent Dr. François Mosimann, Leiter der Chirurgischen Abteilung des Universitätsspitals CHUV in Lausanne, bringt das Problem auf den Punkt: "Die Transplantation von ganzen tierischen Organen ist im Moment hypothetisch und wird vielleicht niemals zur klinischen Routine. Deshalb ist es illusorisch, dass der Gesetzgeber versucht, alle Szenarien vorauszusehen und diese zu regeln."
Gesetzgeberischer Übereifer
Vor einem "gesetzgeberischen Übereifer" warnt auch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Sie hat bisher die ärztlichen Standesregeln für die Transplantationsmedizin definiert. Das Gesetzeswerk schaffe mit der Einführung eines zentralen Transplantationsregisters, einer nationalen Zuteilungsstelle, einer Transplantationskommission und einer Reihe weiterer Kommissionen vor allem eins: zu viele Instanzen. Aber auch die transplantierenden Ärzte und die Stiftung SwissTransplant opponieren: keine neuen Hürden und Instanzen, heisst ihre Devise. Trix Heberlein, Präsidentin von SwissTransplant und FDP-Nationalrätin, lehnt deshalb die Schaffung neuer staatlicher Stellen ab, zumal damit der Organmangel nicht behoben werde. Im Gegenteil: "Das gibt mehr Kosten. Wir brauchen das Geld aber für die Patientinnen und Patienten sowie für die Förderung der Organspende." Das Fazit aus den Vernehmlassungsantworten ist klar: Ja zu einem nationalen Rahmengesetz, Nein zur hohen Regelungsdichte im Entwurf, der diesbezüglich grundsätzlich überarbeitet werden sollte.
Hintergrundinformationen zur Transplantationsmedizin unter: www.interpharma.ch
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00