(ots) - Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er den auf dieser Grundlage überarbeiteten Gesetzesentwurf zusammen mit der Botschaft verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Das Embryonenforschungsgesetz wird diesen Forschungsbereich erstmals in der ganzen Schweiz umfassend regeln.
In die Forschung mit menschlichen Stammzellen werden grosse Erwartungen gesetzt. Es besteht die Hoffnung, längerfristig auf diesem Weg neue Therapiestrategien gegen bisher nicht oder nur schwer zu behandelnde Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes entwickeln zu können. Embryonale Stammzellen können aus menschlichen Embryonen gewonnen werden, die beim Fortpflanzungsverfahren der In- vitro-Fertilisation planwidrigerweise als überzählige Embryonen anfallen oder aber gezielt für die Stammzellengewinnung hergestellt werden. In der Schweiz ist die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken schon heute verboten. Demgegenüber ist die Forschung an überzähligen Embryonen und mit embryonalen Stammzellen bisher weder klar noch umfassend geregelt.
Der Bundesrat hat am 21. November 2001 entschieden, für die Regelung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Forschung an überzähligen Embryonen und an embryonalen Stammzellen ein eigenes Bundesgesetz vorzulegen und damit nicht bis zum Erlass des geplanten Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) zu warten. Das Embryonenforschungsgesetz soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in das Humanforschungsgesetz integriert werden.
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Embryonenforschungsgesetzes dauerte vom 22. Mai bis 30. August 2002. Es wurden 171 Adressatinnen und Adressaten begrüsst. Insgesamt gingen 121 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen den Entwurf grundsätzlich, während ein Drittel ihn ablehnt oder eine grundlegende Überarbeitung fordert. Während sich namentlich der Grossteil der Kantone, die Wissenschaftsorganisationen und die Spitzenverbände der Wirtschaft für das Gesetz aussprechen, sind die Parteien, die Ärzteschaft, die Kirchen und die Frauenorganisationen in ihrer Meinung geteilt. Zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden sprechen sich dafür aus, dass das Gesetz nicht nur die Gewinnung embryonaler Stammzellen und die Forschung an embryonalen Stammzellen regeln solle, sondern - wie im Vorentwurf vorgeschlagen - auch die Forschung an überzähligen Embryonen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen für die Forschung, die Forschung an embryonalen Stammzellen sowie die Forschung an überzähligen Embryonen. Er bezweckt, den missbräuchlichen Umgang mit überzähligen menschlichen Embryonen und mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen. Dementsprechend ist die Verwendung überzähliger Embryonen und embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter restriktiven Bedingungen erlaubt, wobei nachfolgend die wichtigsten aufgeführt werden:
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00