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SGCI: Klare Vorgaben für die Anwendung

Der Bundesrat hat das vom Parlament nach eingehender Beratung am 21. März 2003 verabschiedete Gentechnikgesetz (GTG) rasch und zusammen mit den unbedingt notwendigen Anpassungen von Verordnungen auf 1.1.2004 in Kraft gesetzt. SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst dieses Vorgehen ausdrücklich, kann doch nun die Anwendung der Gentechnik im Ausserhumanbereich neben den Detailbestimmungen in der seit 1999 vorliegenden Freisetzungs- und Einschliessungsverordnung auf eine klare gesetzliche Gesamtregelung abgestützt werden.Mit besonderen Haftpflichtbestimmungen (z.B. verlängerte Verjährungsfrist), den speziellen Schutzvorschriften in der Landwirtschaft (keine Beeinträchtigung der gentechfreien Produktion) und den Vorschriften für eine eindeutige Kennzeichnung ist das GTG eines der strengsten Gentechnikgesetze der Welt. Mit diesen Leitplanken sollen Forschung wie auch der Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung möglich sein, wobei in allen Fällen die Wahlfreiheit des Konsumenten gewahrt ist.

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