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GVO-Mais: Plüss-Stauffer verzichtet auf Beschwerde

Oftringen (ots) Die Plüss-Staufer AG verzichtet nach eingehender Prüfung auf eine Beschwerde gegen die Verfügung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) vom 16.4.1999, womit die Bewilligung zur Durchführung eines Freisetzungsversuchs in Oftringen/AG mit gentechnisch verändertem T25-Mais verweigert wurde.

Der Grund für diesen Verzicht liegt nicht darin, dass die Erfolgschancen eines Rechtsmittels als zu gering einzustufen sind: Aufgrund der heutigen Rechtslage würde die Verfügung des BUWAL einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten. Die vom BUWAL angeführten Sicherheitsbedenken stehen im klaren Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Stellungnahmen von Ämtern und Expertengremien, die sich im Bewilligungsverfahren zu dieser Frage geäussert haben. Insbesondere hat die Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), die genau diese Frage zu beurteilen hatte, den geplanten Versuch als risikolos beurteilt. In der EU ist man vor einem Jahr zum gleichen Ergebnis gelangt: Aufgrund eingehender wissenschaftlicher Abklärungen über die möglichen Risiken der Verwendung von T25-Mais gebe es keinen Grund zur Annahme, dass ein Inverkehrbringen eine Gefahr für Mensch oder Umwelt darstellt (Entscheidung der Kommission vom 22.4.1998, Amtsblatt Nr. L131 vom 5.5.1998 / S. 30 f.). Die Harmonisierung mit den geltenden EU-Vorschriften ist übrigens ein Ziel der schweizerischen Gen-Lex-Gesetzgebung. Beim europäischen Bewilligungsverfahren ging es zudem um ein unlimitiertes Inverkehrbringen; beim Gesuch der Plüss-Staufer AG demgegenüber bloss um einen zeitlich und örtlich eng begrenzten wissenschaftlichen Versuch, der genau diejenigen Risiken abklären sollte, die das BUWAL nun ohne stichhaltige Begründung als gegeben unterstellt.

Aufgrund dieser Überlegungen kommt die Plüss-Staufer AG zum Schluss, dass die gegen den Versuch vorgebrachten Bedenken und Mutmassungen nicht primär wissenschaftlich oder rechtlich, sondern viel mehr politisch motiviert sind.

Auf der andern Seite spielen gesellschafts- und geschäftspolitische Überlegungen selbstverständlich auch für die Plüss-Staufer AG eine bedeutende Rolle. Es ist ihr klar, dass die politische Diskussion über den Einsatz von Gentechnologie in der Landwirtschaft hierzulande noch nicht zu Ende geführt ist. Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, dass bei Konsumenten und Verteilern weiterhin erhebliche Bedenken vorhanden sind. Als umweltbewusstes und in der Bevölkerung verankertes Unternehmen nimmt die Plüss-Staufer AG diese Befürchtungen ernst, auch wenn sie von der Unbedenklichkeit des Versuchs nach wie vor überzeugt ist.

Zu dieser Verunsicherung im Markt kommt die Ungewissheit über die letztlich massgebliche Rechtsgrundlage: Ein Rechtsmittelverfahren gegen die Verfügung des BUWAL würde vermutlich mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Das Gen-Lex-Paket wird nach Erlass der bundesrätlichen Botschaft voraussichtlich in der kommenden Wintersession in die parlamentarische Beratung gehen. Welche Änderungen dann noch vorgenommen werden, ist offen. Ein Rekurs von Plüss-Staufer würde deshalb letztinstanzlich aufgrund einer noch ungewissen gesetzlichen Grundlage beurteilt.

Diese Unwägbarkeiten in politischer und rechtlicher Hinsicht haben die Plüss-Staufer AG dazu bewogen, von einer Beschwerde gegen die Bewilligungsverweigerung abzusehen. Es ist zu hoffen, dass parallel zu den gesetzgeberischen Arbeiten auch der öffentliche Diskurs intensiv, sachlich und mit Rücksicht auf die Zukunft des Forschungsstandortes Schweiz sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft geführt wird.

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