Verlängerung der Haftpflicht von 10 auf 30 Jahre
Bern (sda) Der Bundesrat lehnt ein Moratorium oder gar ein Verbot von Gentech-Freisetzungen definitiv ab und beantragt dem Parlament stattdessen eine strenge Bewilligungspflicht. Neu soll eine 30-jährige Haftpflicht gelten.
Den Vorentscheid des Bundesrates hatte Umweltminister Moritz Leuenberger bereits vor einer Woche verraten: Für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) soll weiterhin eine Bewilligungspflicht gelten. Am Mittwoch hat der Bundesrat diesen Entscheid nun bestätigt. Es gelte, die Chancen der Gentechnologie zu nutzen, die Risiken für Mensch und Umwelt aber zu begrenzen.
Während für die Bewilligung von GVO-Freisetzungen bisher nur ein Kriterium massgebend war, nämlich die Sicherheit von Mensch und Umwelt, beantragt der Bundesrat dem Parlament neu, auch die beiden Grundsätze der biologischen Vielfalt und des Respekts vor der "Würde der Kreatur" im Umweltschutzgesetz zu verankern.
Für die Hersteller von in Verkehr gebrachten GVO soll künftig eine strenge Haftpflicht gelten. Die Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit GVO wird von 10 auf 30 Jahre verlängert. Neu der Haftpflicht unterstellt werden Schädigungen durch gentechnisch veränderte oder krankheitserregende Organismen.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00