Frühestens im Sommer erstmals im Parlament
Bern (sda) Der Bundesrat will Gentech-Freisetzungen nicht verbieten, aber einer strengen Bewilligungspflicht unterstellen. Diesen Grundsatzentscheid über die Gen-Lex fällte er am 19. Januar. Am Mittwoch hat er nun die Botschaft ans Parlament verabschiedet.
Die Gen-Lex-Vorlage wird voraussichtlich frühestens in der Sommersession zum ersten Mal durch die Eidg. Räte behandelt. Sie schliesst Rechtslücken in der ausserhumanen Gentechnologie und ist in erster Linie eine Änderung des Umweltschutzgesetzes. Auch das Tierschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz sind betroffen.
Die Gen-Lex führt eine Haftpflicht des Herstellers von gentechnisch veränderten Organismen ein. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Zudem erhält die eidgenössische Ethik-Kommission für die Biotechnologie im ausserhumanen Bereich eine gesetzliche Grundlage.
Eingeführt werden die Grundsätze des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Würde der Kreatur. Letztere ist beeinträchtigt, wenn Tiere und Pflanzen ihre artspezifischen Eigenschaften und Lebensweisen (Fortpflanzung, Bewegung usw.) nicht mehr ausüben können.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00