Bern (sda) Die Ethik-Kommission ist uneins, ob für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ein Moratorium erlassen werden soll. Mit einer öffentlichen Sitzung hat sie am Dienstag eine breite Debatte über diese Frage lanciert.
In der Gen-Lex-Vorlage, die zurzeit bei der Kommission des Ständerates liegt, schlägt der Bundesrat für die Freisetzung von GVO ein strenges Bewilligungsverfahren vor. Ein Moratorium oder gar ein Verbot lehnt er ab. In der Eidgenössischen Ethik-Kommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) gibt es dazu keinen Konsens.
Verantwortung statt Verbot
Nach Auskunft ihrer Präsidentin Andrea Arz de Falco arbeitet die EKAH an einer umfassenden Stellungnahme zur Frage des Moratoriums. Um weitere Argumente zu sammeln, den Dialog in die Öffentlichkeit zu tragen und generell ihre Arbeit bekannt zu machen, hat sie zu ihrer jüngsten Sitzung in Bern Publikum eingeladen.
Gegen ein Moratorium - das heisst gegen ein Verbot auf Zeit - wandte sich der frühere ETHZ-Präsident Jakob Nüesch. Ziel müsse es sein, "in verantwortungsbewusster Freiheit zu handeln". Die im Einzelfall nach strengen Kriterien bewilligte Freisetzung von GVO werde einen Beitrag zu "sinnvollem menschlichem Leben" leisten.
Forschung muss möglich sein
EKAH-Präsidentin Arz de Falco votierte für ein auf die kommerzielle Nutzung beschränktes Moratorium. In der Forschung müsse die Freisetzung zugelassen sein, sagte sie. Nur mit einer qualifizierten Sicherheitsforschung, die mehr sei als nur "Akzeptanzbeschafferin", liessen sich die Wissenslücken bei den ökologischen Folgen der GVO schliessen.
Die Biologin Florianne Koechlin machte sich demgegenüber für ein umfassendes Moratorium stark. GVO brächten für 90 Prozent der Probleme in der Landwirtschaft keine Lösung - dafür aber für Mensch und Natur unkontrollierbare Risiken. Die Gentechnologie werde zur "Autobahn", neben der zukunftsträchtigere Sparten der Bioforschung keinen Platz mehr hätten.
Was wollen wir?
Laut Koechlin würde es ein Moratorium ermöglichen, während zehn Jahren "ohne ökonomischen Druck demokratisch auszuloten, was wir wollen". Der praktische Philosoph Beat Sitter ging noch weiter und forderte ein Verbot. Eines jeden Freiheit habe ihre Grenze an der Freiheit des andern. Zu beantworten sei allem voran die Frage, wer an den GVO interessiert sei.
Die Juristin Beatrice Wagner Pfeifer verlangte rechtsethische Ehrlichkeit. Man dürfe nicht eine Bewilligungspflicht verankern und gleichzeitig über prohibitive Auflagen ein Moratorium anstreben. Nach Ansicht des Theologen Hans Halter gibt es heute praktisch keinen Unterschied zwischen dem strengen Bewilligungsverfahren und einem vorläufigen Verbot.
Beraten und informieren
Die im Frühling 1998 eingesetzte EKHA hat die Aufgabe, den Bundesrat bei der Gesetzgebung und die Behörden beim Vollzug zu beraten. Aufgetragen sind ihr auch die Information und die Förderung des Dialogs über Nutzen und Risiken der Biotechnologie. Sieben Mitglieder vertreten die Ethik, die übrigen fünf andere Fachgebiete wie Biologie, Medizin, Politik und Recht.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00