Bern (sda) Die zuständige Ständeratskommission tut sich schwer mit der Gen-Lex-Vorlage. Sie braucht noch mehr Auskünfte von Fachleuten, sodass die Änderung des Umweltschutzgesetzes für die Herbstsession noch nicht behandlungsreif ist.
Je tiefer die Kommission in die Problematik der Gentechnologie eindringe, desto weiter öffne sich der Fächer der Fragen und Probleme, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Am 5./6. September sollen die Themen "Würde der Kreatur" und das Haftpflichtrecht besprochen werden.
Die Verwaltung wurde mit der Beantwortung eines ganzen Kataloges von Fragen beauftragt: zur Verfassungsmässigkeit eines Moratoriums für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), zur Deklaration von GVO, zu den Aufgaben der Ethikkommission im ausserhumanen Bereich und zum Beschwerderecht.
Erneut stellte sich die Kommission die Frage, ob die Gentechnologie durch ein Spezialgesetz geregelt werden sollte oder - wie es der Bundesrat vorschlägt - durch eine Revision der Umweltgesetzgebung.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00