Bundesrat schickt neues Patentgesetz in Vernehmlassung
Bern (sda) Die Schweiz soll die Chancen der Biotechnologie vor allem im Bereich Gesundheit nutzen können. Der Bundesrat gleicht das Patentgesetz der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen an. Die Vernehmlassung läuft.
Der Patentschutz in dem Bereich schaffe einen wesentlichen Anreiz für Investitionen in die oft sehr teure Forschung und Entwicklung, die für die Gesellschaft von grossem Nutzen sei, glaubt der Bundesrat. Er führt als Beispiel Heilmittel für Krankheiten wie Aids, Krebs, Parkinson oder Alzheimer auf.
Keine Patente auf Menschen
Ein wichtiges Anliegen in der Teilrevision des Patentgesetzes ist die Schranken der Patentierbarkeit zu präzisieren: Verfahren zum Klonen oder zur Veränderung des Erbguts von Menschen sollen ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgenommen sein.
Auch die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken sowie der Mensch als solcher in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung bleiben nichtpatentierbar.
Dabei will der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Die starke Position der Schweizer Industrie gerade im Bereich der medizinischen Spitzenforschung gehe mit einem starken Patentschutz einher.
Der Bundesrat hält hierzu fest, dass das Patentrecht kein Mittel sei zum Steuern der Forschung und der technischen Entwicklung oder zum Verhindern von Missbräuchen neuer Technologien. Das Patentrecht könne nicht unterscheiden zwischen erwünschten und unerwünschten Änderungen der Erfindungen.
Patent ist kein Persilschein
Ein Patent sei auch "kein Persilschein", um eine Erfindung auf den Markt zu bringen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung genutzt werden kann, bestimmten andere Gesetze. Dazu gehört das Gentechnikgesetz, das vor dem Parlament liegt, oder das in der Vorbereitung stehende Gesetz zur Regelung der Forschung an menschlichen Embryonen.
Die Gesetzesrevision bezweckt zudem die Ratifizierung dreier internationaler Übereinkommen zum Patentrecht. Deren Ziel ist, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit der administrativen Verfahren für die Patent-Erteilung auf internationaler Ebene zu verbessern.
Vernehmlassung länger als üblich
Die Vernehmlassung ist breit angelegt. Sie dauert mit vier Monaten länger als üblich, bis am 30. April 2002, um der Bedeutung des Geschäfts Rechnung zu tragen. Ihre Ergebnisse sollen eine vertiefte Analyse umstrittener Themenbereiche des Patentwesens erlauben. Den Anstoss zur Revision gab eine Motion der Luzerner FDP-Ständerätin Helen Leumann.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00