Erst nach Verabschiedung des Transplantatationsgesetz behandeln
Bern (sda) Der Nationalrat will das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin erst behandeln, wenn die Räte das Transplantationsgesetz verabschiedet haben. Dies hat er am Donnerstag auf Antrag der WBK stillschweigend beschlossen.
Das Übereinkommen setzt erstmals auf internationaler Ebene verbindliche Regeln für die Medizinerinnen und Mediziner. Es regelt unter anderem den Schutz der Privatsphäre der Patienten, die wichtigsten über Einwilligungserfordernisse in medizinische Eingriffe und unter welchen Voraussetzungen für Transplantationen Organe entnommen werden dürfen.
Leitplanken setzt das als Kernkonvention konzipierte Übereinkommen auch in den Bereichen der Genetik und der medizinischen Forschung. Das Verbot des Klonens von Menschen wird in einem Zusatzprotokoll stipuliert.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Übereinkommen gleichzeitig mit derjenigen zum Transplantationsgesetz verabschiedet. Er schlägt vor, das Europäische Übereinkommen nur mit Vorbehalten zu ratifizieren, damit das schweizerische Transplantationsgesetz nicht tangiert wird.
Da Vorbehalte aber nur aufgrund geltender Rechtsgrundlagen gemacht werden können, hatte die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) einstimmig beantragt, erst das Transplantationsgesetz zu verabschieden, bevor über das Übereinkommen debattiert wird.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00