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Embryonale Stammzellen - Stellungnahme der Ethikkommission: Hilfspflicht versus Menschenwürde

Bern (sda) In der Diskussion um die Stammzellenforschung stehen Prinzipien wie Hilfspflicht und Forschungsfreiheit der Forderung nach Bewahrung der Menschenwürde gegenüber. Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin bietet ein Argumentarium.

In ihrem Bericht unterscheidet die Kommission drei Möglichkeiten zur moralischen Bewertung des Umgangs mit Embryonen in vitro: Im ersten Fall stehen die Interessen von Personen im Zentrum. Nur ihnen wird - als denkfähige Wesen - ein eigentliches Lebensrecht zugestanden.

Im zweiten Fall wird die spezifische Würde des Menschen in den Mittelpunkt gerückt, im dritten der Respekt vor dem menschlichen Leben. Die Kommission hat für ihre Stellungnahme alle Möglichkeiten eingehend einbezogen. Im Bericht werden ferner die wichtigsten ethischen Argumente in der Stammzellen-Debatte dargestellt.

Das Argument des Dammbruchs etwa besagt, dass eine Aufweichung von Schranken dazu führen kann, dass die Schranken ganz fallen. Nach dem Argument der Gattungszugehörigkeit ist der ethische Status des Embryos bereits bei der Geburt festgelegt. Das Argument der Potenzialität besagt, dass der Embryo nicht geschützt werden soll für das, was er ist, sondern für das, was aus ihm werden kann.

Befürworter der Stammzellenforschung berufen sich vor allem auf die Hilfspflicht: Leidenden Menschen könnte dank der Forschung Linderung geboten werden. Weiter betonen sie die Relevanz der Forschungsfreiheit. Gegner befürchten eine Verletzung der Menschenwürde oder einen unzulässigen Eingriff in natürliche Prozesse.

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