München (sda) Das Europäischen Patentamt (EPA) hat das umstrittene Patent zur Embryonen-Züchtung eingeschränkt. Das so genannte "Edinburgh-Patent" wird zwar aufrechterhalten, soll aber keine menschlichen beziehungsweise tierischen embryonalen Stammzellen mehr umfassen.
Dies entschied das EPA am Mittwoch in München nach dreitägigen Erörterungen, wie es in einer Mitteilung weiter heisst. Insgesamt wurden die Argumente von 14 Einspruchsparteien geprüft.
Neben der Umweltorganisation Greenpeace haben auch die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden Einsprüche erhoben. Die Kritiker machen vor allem ethische Bedenken geltend und fordern einen Widerruf des Patents.
Das umstrittene Patent mit der Nummer EP 695 351 war am 8. Dezember 1999 an die Universität Edinburgh erteilt worden. Dabei geht es um ein Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen, das in der Patentschrift am Beispiel von Mäusen dargestellt wurde.
Das Verfahren bezieht sich aber auf alle Tiere und auch auf Menschen. Es umfasst auch die gentechnische Veränderung dieser Stammzellen und die Züchtung gentechnisch veränderter Tiere beziehungsweise Menschen aus diesen Zellen. Nutzniesser des Patents ist laut Greenpeace die australische Firma Stem Cell Sciences (SCS), die einen Exklusiv-Vertrag mit der Universität von Edinburgh habe.
Nach EPA-Angaben geht es unter anderem um ein Verfahren, mit dem in einer Zellkultur embryonale oder andere Stammzellen mit einem gentechnischen Eingriff von weiter entwickelten Zellen getrennt werden können. Die Forschung stehe nämlich vor dem Problem, dass Stammzellen langsamer als andere Zellen wachsen und deshalb von diesen mehr und mehr überwuchert werden.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00