Bern (sda) Die Meinungen zur Gesetzesvorlage über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen gehen in der Schweiz auseinander. Ethische Bedenken und Fragezeichen bei den Auswirkungen sind der Grund für die Berührungsängste.
Geteilt ist die Meinung auch innerhalb der Ethikkommission im Bereich Humanmedizin: Zwar hat sich die Mehrheit - nach eigenen Angaben ambivalent - hinter den Bundesrat gestellt. Eine Minderheit möchte dagegen die Forschung aus überzähligen Embryonen für Forschungszwecke generell verbieten.
Die Ethikkommission fordert zwei einschränkende Bedingungen, die über den Gesetzesentwurf hinausgehen. Embryonen, Zellen und Zelllinien sollen nicht patentiert werden dürfen. Ausserdem sollen die Forschung an Embryonen und die Gewinnung von Stammzellen nur bis fünf Tage nach der Befruchtung erfolgen.
FDP steht allein da
Auch im politischen Spektrum gibt es verschiedene Ansichten. Unter den Bundesratsparteien entpuppt sich einzig die FDP als Befürworterin. "Regeln statt Verbote" ist ihr Credo. In der Liberalen Partei der Schweiz (LPS) hat sie eine Gesinnungsgenossin gefunden.
Für die CVP fehlt jede Rechtsgrundlage für die Forschung an überzähligen Embryonen. Ihrer Meinung nach soll vorläufig lediglich die Ergründung des Potenzials der embryonalen Stammzellen möglich sein.
Nach Ansicht der Grünen Partei wurde der Gesetzesentwurf übereilt in die Vernehmlassung geschickt. Die Wissenschaft habe die Politik vor vollendete Tatsachen gestellt, sagte Nationalrätin Ruth Genner (GP/ZH) im Juni. Die Partei fordert eine breite öffentliche Diskussion über das ethisch und sozial heikle Themenfeld.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00