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Vernehmlassung zum Embryonenforschungsgesetz

Am Thema embryonale Stammzellenforschung scheiden sich die Geister

Bern (sda) FDP, Liberale und Forschung sagen Ja zum Gesetz über die Embryonenforschung. SVP und EVP verbinden ihre Zustimmung mit restriktiven Auflagen. Auf Kritik bis Ablehnung stösst der Entwurf in der Vernehmlassung bei CVP, SP, und Grünen.

Freisinnige und Liberale setzen grosse Hoffnungen auf die Stammzellenforschung und sehen im Gesetzesentwurf einen Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings dürfe die Forschung mit embryonalen Stammzellen nur erlaubt sein, wenn die Zellen legal gewonnen wurden, das Forschungsvorhaben die Kriterien der Wissenschaftlichkeit erfüllt, und - gemäss Subsidiaritätsprinzip - das Forschungsziel auf keinem anderen Weg erreicht werden kann, fordert die FDP.

Für die SVP dürfen die restriktiven Bedingungen keineswegs aufgeweicht werden. Nach ihrer Meinung sollten nur aus zirka einwöchigen, ausserhalb des Körpers der Frau entwickelten Embryonen Stammzellen gewonnen werden.

Während der SVP die vorgesehenen Strafbestimmungen genügen, will die Evangelische Volkspartei eine Verschärfung. Ausserdem müssten Forschungsgesuche durch die zuständige Ethikkommission befürwortet werden. Demgegenüber wollen FDP und LPS diesem Gremium nur eine konsultative Rolle einräumen.

Zustimmende Forschung

Unterstützt wird die Vorlage vom Schweizerischen Nationalfonds, der vor einem Jahr mit der Erlaubnis für ein Forschungsprojekt mit Stammzellen den Anstoss zur Gesetzgebung gab, ferner von der (Pharmaindustrie-nahen) Stiftung Gen Suisse sowie den Schweizerischen Akademien der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Geisteswissenschaften (SAGW).

Die SAGW ist gegen jede Form des reproduktiven wie auch des therapeutischen Klonens. Bei Gen Suisse ist man sich zwar einig in der Ablehnung des reproduktiven Klonens. Einige Wissenschafter sind aber gegen ein striktes Verbot des therapeutischen Klonens (zur Stammzellengewinnung zu Behandlungszwecken), eine Haltung, die auch die EVP einnimmt.

Bei der Ethikkommission im Bereich Humanmedizin unterstützt eine Mehrheit das Gesetz - allerdings mit Einschränkungen. Eine Minderheit möchte diese Forschung aber ganz verbieten.

Positiv äussern sich die Kantonsregierungen von Graubünden und Zug. Die Regierungen von Solothurn, Basel Land und Thurgau begrüssen strenge Regelungen für die Gewinnung von embryonalen Stammzellen sowie für die Patentierung, möchten aber liberalere Regelungen für die Forschung.

Links-grün-christliche Ablehnung

Demgegenüber erheben SP, Grüne, CVP und kirchliche Kreise schwere ethische Bedenken gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Sie zweifeln - wie auch die Schaffhauser Kantonsregierung - an der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes.

Die Forschung solle sich auf die adulten (erwachsenen) Stammzellen konzentrieren, fordern SP, Grüne und CVP-Frauen. Falls sich diese Forschung in einigen Jahren als nicht aussichtsreich herausstellen sollte, müsste man eine Neubeurteilung hinsichtlich der Embryonenforschung vornehmen, räumt die SP ein.

Eine Patentierungen von Stammzellen-Linien lehnt die SP ab. Statt in einem eigenen Embryonenforschungsgesetzes sollte die Stammzellenforschung im geplanten Gesetz über die medinzinische Forschung am Menschen behandelt werden.

Die CVP ortet bei der Vorlage Lücken (etwa hinsichtlich Importbestimmungen) sowie Grauzonen, die einer "verbrauchenden Forschung" Tür und Tor öffnen könnten. Auch zeige der Gesetzesentwurf keine Alternativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen auf.

Das Gesetz sei auf Druck der Forschung ausgearbeitet worden, finden die Grünen wie auch die anderen gesetzeskritischen Parteien. Sie verlangen vor einer Gesetzgebung eine breite ethische und wissenschaftliche Diskussion über das Thema.

Dem Gentechkritischen Forum GenAu fehlen in der Vorlage Bestimmungen zum Datenschutz. Zudem seien die Strafbestimmungen ungenügend.

Auch die Schweizerische Bischofskonferenz weist den Gesetzesentwurf zurück - unter anderem aus Sorge über die Missachtung der Würde des menschlichen Embryos. Die Bischöfe fragen sich auch, ob angesichts immenser ungelöster Gesundheitsprobleme in der Dritten Welt grosse Summen für die Stammzellforschung aufgewendet werden sollen.

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