Bern (sda) Der Bundesrat schickte das "Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen" im Mai in die Vernehmlassung - mit Frist 30. August. Es soll die Kluft zwischen Forschungsstand und gesetzlicher Regelung überbrücken.
Laut dem Gesetzesentwurf ist die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aus in der Schweiz gelagerten überzähligen Embryonen wie auch der Import solcher Stammzellen aus dem Ausland unter strengen Auflagen erlaubt. Die Erforschung dieses Materials soll ebenso erlaubt werden.
Entsprechende Forschungsvorhaben müssen wissenschaftlich wertvoll und ethisch vertretbar sein. Nur dann erhalten sie eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Auch für die Gewinnung von Stammzellen muss das Bundesamt grünes Licht geben.
Über die Forschung an bereits gewonnenen Stammzellen entscheidet laut Gesetzesentwurf eine Ethikkommission. Im weiteren braucht es für die Forschung an überzähligen Embryonen das Einverständnis des betroffenen Paares.
Wissenschaftler dürfen an überzähligen Embryonen und Stammzellen nur forschen, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg erreicht werden können (Subsidiaritätsprinzip). Die Forschungsergebnisse sind zu veröffentlichen.
Verboten bleibt die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und das therapeutische Klonen. Auch dürfen Embryonen für Forschungszwecke nicht über den 14. Tag hinaus entwickelt werden.
Embryonale Stammzellen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie aus einem überzähligen Embryo stammen. Es darf kein Entgeld dafür bezahlt werden. Der Import und Export von überzähligen Embryonen ist verboten.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00