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BUWAL muss ETH-Gesuch um Freisetzung neu beurteilen: Kein Vorgriff auf künftiges Recht

Bern (sda) Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) muss das Gesuch der ETH Zürich für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen neu beurteilen. Bundesrat Moritz Leuenberger hat eine Beschwerde der ETHZ gutgeheissen.

Das BUWAL hat nun 90 Tage Zeit, über die Bücher zu gehen und seinen ablehnenden Entscheid zu überprüfen. "Nach unserem Ermessen muss es das Gesuch gutheissen", sagte Leuenberger am Freitag vor den Medien. Das BUWAL habe den Fehler begangen, die Anträge der zuständigen Fachkommission in den Wind zu schlagen.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) habe einzig seine Rolle als Rekursinstanz wahrgenommen, sagte Leuenberger. Dabei habe es seinen Entscheid auf das geltende Recht stützen müssen, das solche Versuche unter restriktiven Bedingungen erlaubt und kein Nullrisiko verlangt.

In seinem Entscheid hält das Departement weiter fest, dass das BUWAL nicht ohne triftige Gründe von der Haltung der Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) abweichen darf. Mehrere Mitglieder der EFBS waren nach dem BUWAL-Entscheid aus Protest zurückgetreten. BUWAL-Direktor Philippe Roch geriet unter Beschuss.

Einsamer BUWAL-Entscheid

Die ETHZ möchte nach positiven Versuchen im Gewächshaus die Resistenz von 1600 gentechnisch modifizierten Getreidepflanzen gegen die Pilzkrankeit "Stinkbrand" auch im Freien erforschen. Das Experiment soll in der Forschungsanstalt Eschikon (Gemeinde Lindau ZH) auf einer Fläche von 8 Quadratmetern stattfinden.

Das BUWAL hatte im November 2001 den Versuch verboten, weil auf Grund des heute verfügbaren Wissens nicht jedes Risiko mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Zudem sei die Wirkung des im Weizen gentechnisch integrierten "Killer-Proteins" (KP4) umstritten.

Dagegen befürworteten mit der EFBS die Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich, die Bundesämter für Gesundheit, für Landwirtschaft und für Veterinärwesen sowie das Zürcher Umweltamt den Versuch. Die ETHZ reichte deshalb Beschwerde ein.

Parlament auf BUWAL-Linie

Das UVEK teilt die Auffassung, dass die künstliche Verbreitung von resistenzbildenden Organismen in der Umwelt aus umweltpolitischer Sicht grundsätzlich unerwünscht ist. Das geltende Recht ermächtige jedoch die Vollzugsbehörden nicht dazu, im Vorgriff auf künftiges Recht den beantragten Versuch abzulehnen.

Das BUWAL müsse das Risiko des ETHZ-Versuchs an Hand der heute gültigen Bewilligungsvoraussetzungen beurteilen, betonte Leuenberger. Die EFBS habe das getan und sei zum Schluss gekommen, dass keine gefährliche Verbreitung des Gens zu erwarten sei. Ihre Auflagen zur Minimierung des Restrisikos seien zu prüfen.

Der UVEK-Entscheid widerspreche dem Parlamentswillen, räumte Leuenberger ein. Denn der Ständerat hat im Gentechnikgesetz Versuche mit gentechnisch eingebrachten Resistenzgenen gegen Antibiotika verboten. Die Nationalratskommission ist sogar noch strenger. Die grosse Kammer entscheidet in der Herbstsession.

Wollte das Parlament den ETHZ-Versuch verhindern, müsste es eine Übergangsbestimmung zum Gentechnikgesetz mit einer Rückwirkungsklausel erlassen, die für alle eingereichten Gesuche gilt, sagte Leuenberger. Eine solche Klausel sei aber nicht vorgesehen.

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