Durchführung der Versuche noch nicht gesichert
Zürich (sda) Die ETH Zürich ist erleichtert, dass Bundesrat Moritz Leuenberger ihre Beschwerde gegen einen Entscheid des BUWAL zur Genweizen-Freisetzung gutgeheissen hat. Ob genveränderter Weizen ausgesät wird, steht aber noch nicht fest.
"Wenn seitens der Anwohner Rekurse beim Bundesgericht eingereicht werden, muss das Experiment unter Umständen aufgegeben werden", sagte ETH-Professor Ulrich W. Suter am Freitag vor den Medien. Dies vor allem wegen der Konkurrenz unter den Wissenschaftlern.
"Es genügt nicht, gute Forschung zu machen, sondern man muss gute Forschung schnell machen", erklärte der Pflanzenforscher Christof Sautter, der für das Genweizen-Projekt verantwortlich ist. Bereits heute betrage die Verspätung drei Jahre.
BUWAL-Neubeurteilung wenig Respekt einflössend
Keine Sorgen machen sich die ETH-Vertreter hingegen über die Neubeurteilung des Freisetzungsversuches, den das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) im Auftrag von Bundesrat Leuenberger vornehmen muss. Stefan Kohler, EHT-Interessenvertreter in der Sache, sprach von einem Auftrag ans BUWAL den Versuch durchführen zu lassen. Eine Neubeurteilung der Biosicherheit werde es nicht geben.
Neues Gentechnikgesetz: keinen Einfluss auf den Versuch
Das neue Gentechnikgesetz, das Ständerat und Nationalrat gegenwärtig erarbeiten, dürfte strengere Bestimmungen enthalten als die heute gültigen Rechtsregeln. Der Ständerat hat in seiner Gesetzesversion Versuche mit gentechnisch eingebrachten Resistenzgenen gegen Antibiotika verboten. Solche Resistenzgene sind auch im Weizen vorhanden, der auf dem Gelände der ETH-Versuchsstation Lindau-Eschlikon ZH ausgesät werden soll.
Es wäre damit denkbar, dass ein Versuch durchgeführt wird, der ein paar Monate später nicht mehr erlaubt wäre. Das ist laut Kohler nur insofern ein Problem, als "man der Bevölkerung dann erklären müsste, weshalb ein offiziell als sicher angesehener Versuch nicht mehr zugelassen ist".
Die politischen Signale aus Bern sind für die ETH jedenfalls kein Grund, auf den Versuch zu verzichten. Juristisch gibt es dazu auch keinen Anlass, weil es keine Rückwirkungsklausel für alle bereits eingereichten Versuche geben wird.
Von der Sicherheit ihres Experiments sind die Forscher der ETH weiterhin überzeugt. Heute würde wohl auf die Resistenzgene gegen die Antibiotika in den Pflanzen verzichten. Diese seien aber ungefährlich und könnten aus Gründen der Verhältnismässigkeit im jetzigen Stadium des Versuchs nicht mehr ausgewechselt werden.
Die bisherigen Kosten des Projekts betragen 500 000 bis 600 000 Franken. Die Investitionen wurden vom Nationalfonds und der ETH getragen.
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Letzte Änderung: 2004-11-30 00:00:00