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Nationalrat debattiert Gentechnikgesetz

Freisetzungs-Moratorium dürfte es schwer haben

Bern (sda) Der Nationalrat hat am Dienstag die Debatte über das Gentechnikgesetz (GTG) aufgenommen. Es zeichnet sich ein harter Kampf um die Reglementierung der ausserhumanen Gentechnologie ab. Insbesondere das Freisetzungs-Moratorium dürfte es schwer haben.

Die Mehrheit der Kommission will ein fünfjähriges Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), sofern sie nicht der Forschung dient. Minderheitsanträge von linker und grüner Seite fordern eine Ausdehnung auf zehn Jahre, während eine bürgerliche Minderheit auf das Moratorium verzichten will.

CVP und SVP als Zünglein an der Waage

Nach Beginn der Debatte zeichnet sich ab, dass es die links-grüne Seite schwer haben wird, das Moratorium zu verteidigen. Zünglein an der Waage dürften die CVP und Teile der SVP sein.

Beim Zweckartikel setzte sich mit Hilfe der CVP ein Minderheitsantrag durch, der nicht nur den Schutz, sondern auch die Anwendung der Gentechnologie zum Wohl von Mensch, Tier und Umwelt ins Zentrum stellt. Es ist zu erwarten, dass diese Koalition auch mehr Freiraum für die Forschung durchsetzten wird.

Anlass zu Diskussionen wird schliesslich auch die Frage geben, wie die Haftpflicht geregelt werden soll. In der Eintretensdebatte wehrten sich die Bürgerlichen gegen die Regelung, wonach in jedem Fall der GVO-Erzeuger in die Pflicht genommen werden kann.

Schon Eintreten umstritten

Indes war bereits das Eintreten umstritten. Dagegen sprachen sich die Fraktionen der FDP, der Liberalen und eine Minderheit der SVP aus. Sie argumentierten, aus einem Gesetz zur Kontrolle der ausserhumanen Gentechnik sei ein Verhinderungsgesetz geworden.

Unterstützt wurde von diesen Fraktionen auch ein Rückweisungsantrag von Jacques Neirynck (CVP/VD). Neirynck argumentierte, die Kommission habe ihre Arbeit nicht gemacht. Sie solle noch einmal über die Bücher und zwei Vorlagen vorlegen - eine zur Forschung und eine zur kommerziellen Anwendung.

Für Eintreten und gegen die Rückweisung plädierten mit Bundesrat Moritz Leuenberger die Fraktionen von SP, CVP, Grünen, die Evangelisch-unabhängige Fraktion und eine Mehrheit der SVP.

Der Rat trat mit 119 zu 62 Stimmen auf das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich ein. Der Rückweisungsantrag wurde mit 103 zu 77 Stimmen abgelehnt. Die Debatte wird am Mittwoch fortgesetzt.

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