Bern (sda) Der Nationalrat hat am Mittwoch das Verbandsbewschwerderecht gegen Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen aus dem Gentechnikgesetz (GTG) gestrichen. Er folgte einem entsprechenden Antrag von Marcel Scherer (SVP/ZG).
Die Kommissionsmehrheit hatte das Verbandsbeschwerderecht für Umweltschutz-, Konsumentinnen- und bäuerliche Organisationen vorgesehen. Eine bürgerliche Minderheit wollte dem Ständerat folgen, der nur Umweltschutzorganisationen das Beschwerderecht zugestand. Der Einzelantrag Scheres forderte Streichung des Artikels.
Weite man das Verbandsbeschwerderecht aus, laufe man Gefahr, von sektoriellen Interessen bestimmt zu werden, sagte Yves Guisan (FDP/VD). FDP und Liberale sprachen sich für die Minderheit aus.
SP, CVP und Grüne wiesen darauf hin, dass es bei der GVO-Freisetzung um schwerwiegende Entscheide gehe. Sie votierten für die Kommissionsmehrheit.
Die SVP sei kein Freund von Beschwerden, sagte Josef Kunz (SVP/LU). Wenn man aber schon das Verbandsbeschwerderecht einführe, dann sei es auch den direkt Betroffenen zu gewähren. Die SVP votiere daher für Streichen des Artikels. Falls dies nicht geschehe, sei man für die Kommissionsmehrheit.
In der Abstimmung setzte sich die Mehrheit gegenüber der Minderheit mit 93 zu 64 Stimmen durch. Gegen den Streichungsantrag unterlag die Mehrheit jedoch mit 75 zu 84 Stimmen.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58