Mehr Spielraum für Forschung
Bern (sda) Der Nationalrat hat am Mittwoch im Herzstück des Gentechnikgesetzes (GTG) der Forschung mehr Spielraum gegeben. Er folgte einem Kompromissvorschlag von Kathy Riklin (CVP/ZH). Die Regelung ist dennoch strenger als diejenige des Ständerats.
Mit der Nationalratsregelung wird einerseits neu zwischen der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für Forschungs- und kommerzielle Zwecke unterschieden. Andererseits wird für die Freisetzung für Forschungszwecke ein so genanntes Step-by-Step-Verfahren vorgesehen.
Demnach sind Freisetzungen zu Forschungszwecken nur erlaubt, wenn die damit angestrebten Erkenntnisse nicht im Labor gewonnen werden können. Zudem müssen die Versuche auch der Erforschung der Biosicherheit von GVO dienen.
Schliesslich dürfen die frei gesetzten GVO keine Resistenzgene gegen Antibiotika enthalten. Eine Verbreitung der GVO muss "mit höchster Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen werden können.
Bedenken der Forschung
Die Kommission hatte strengere Regelungen vorgesehen: Die Erkenntnisse hätten auch durch Versuche mit normalen Organismen nicht gewonnen werden dürfen, die Versuche hätten zwingend der Erforschung der Biosicherheit dienen müssen, und eine Verbreitung hätte sicher ausgeschlossen werden müssen. Es handle sich um das Kernstück des Gesetzes, sagte Kommissionssprecherin Chiara Simoneschi-Cortesi (FDP/TI).
Gegen diese Regelung hatten sich Forschende der beiden Eidg. Hochschulen und anderer Universitäten sowie die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften ausgesprochen. Im Rat forderten FDP, Liberale und Teile der SVP, einer Minderheit zu folgen, die im Wesentlichen die Version des Ständerats übernahm.
Der Kommissionsantrag verunmögliche entwicklungs- und anwendungsbezogene Forschung, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Damit würde die Schweizer Forschung von den internationalen Entwicklungen abgekoppelt, insbesondere im Bereich der Pflanzenphysiologie.
Verteidigt wurde die Kommissionsmehrheit von SP, Grünen und Evangelisch-Unabhängigen. Das Herzstück des Gesetzes müsse dem Auftrag gerecht werden, nämlich dem Schutzgedanken, sagte Maya Graf (Grüne/BL).
Die Zürcher CVP-Abgeordnete Kathy Riklin präsentierte den Kompromissvorschlag, der sich schliesslich mit 107 zu 75 Stimmen durchsetzte. Unterstützt wurde der Kompromiss von SP, Grünen, Evangelisch-Unabhängigen und einer Mehrheit von CVP und SVP.
Getrennter Warenfluss
Äusserst knapp, mit 84 zu 83 Stimmen konnte sich zudem der Vorschlag der Kommissionsmehrheit durchsetzen, der die GVO-freie Produktion vor Verunreinigungen durch GVO schützt. Den Konsumentinnen und Konsumenten solle die Wahlfreiheit zwischen GVO- und GVO-freien Produkten garantiert werden, argumentierten Linke und Grüne.
Um die Trennung von GVO- und nicht GVO-Produkten zu garantieren, muss der Warenfluss kontrolliert werden. Die Kommissionsmehrheit wollte hier klare Vorschriften, während es eine Minderheit dem Bundesrat überlassen wollte, die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen. Die Minderheit setzte sich mit 89 zu 80 Stimmen durch.
Die Debatte wird fortgesetzt.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58