Forschung und Industrie weitgehend entgegen gekommen
Bern (sda) Biotechforscher und Biotechfirmen können aufatmen: Der Nationalrat ist ihnen am Mittwoch bei der Beratung des Gentechnikgesetzes (GTG) weit entgegen gekommen. Lediglich in einem Punkt konnten sich die Bürgerlichen nicht durchsetzen.
Nein sagte der Rat sowohl zu einem Freisetzungsmoratorium, wie auch zum Verbandsbeschwerderecht. Bei der Haftung zog er eine erweiterte Produktehaftpflicht der Gefährdungshaftung vor.
Im Zweckartikel ist er vom reinen Schutzgedanken abgewichen. Für das Verbot des Einsatzes von Antibiotika-Resistenzgenen setze der Rat schliesslich eine Übergangsfrist bis 2008.
Zu rigide oder zu lasch
Wirklich zufrieden scheint mit dem Gesetz dennoch nur eine Minderheit zu sein. In der Schlussabstimmung passierte der Erlass glanzlos mit 67 gegen 48 Stimmen bei 48 Enthaltungen.
Vor allem FDP und Liberalen ist das Gesetz zu rigide; SP, Grünen, Evangelisch-Unabhängigen und Bauernvertretern aus CVP und SVP geht es zu wenig weit. Fernand Cuche (Grüne/NE) gab seiner Enttäuschung Ausdruck und sagte, damit sei ein Referendum wahrscheinlicher geworden.
Tatsächlich konnten sich Linke und Grüne nur in einem Punkt durchsetzen, der allerdings von allen Seiten als Herzstück des GTG bezeichnet wurde.
Strenge Freisetzungsauflagen
Die Bestimmung betrifft die Auflagen für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu Forschungszwecken. Hier wurde ein so genanntes Step-by-Step-Verfahren eingeführt, das rigider als die Regelung des Ständerats ist, der die Bürgerlichen folgen wollten.
Demnach sind Freisetzungen zu Forschungszwecken nur erlaubt, wenn die damit angestrebten Erkenntnisse nicht im Labor gewonnen werden können. Zudem müssen die Versuche auch der Erforschung der Biosicherheit von GVO dienen. Eine Verbreitung der GVO muss "mit höchster Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen werden können.
Die Kommission hatte noch strengere Regeln vorgesehen, gegen die sich aber Forschende und die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften ausgesprochen hatten. Die Zürcher CVP-Abgeordnete Kathy Riklin präsentierte einen Kompromissvorschlag, der mit 107 zu 75 Stimmen obsiegte.
Verbandsbeschwerde gekippt
Nur äusserst knapp, mit 84 zu 83 Stimmen konnte sich die Kommissionsmehrheit beim Schutz der GVO-freien Produktion vor Verunreinigungen durch GVO durchsetzen.
Völlig gestrichen wurde das Verbandsbeschwerderecht, das gemäss Umweltschutzgesetz und gemäss dem Vorschlag des Ständerats den Umweltschutzorganisationen zugestanden hätte. Die Kommissionsmehrheit wollte das Verbandsbeschwerderecht auf Umweltschutz-, Konsumentinnen- und bäuerliche Organisationen ausweiten.
Diese Mehrheit setzte sich gegenüber der Minderheit, die nur Umweltorganisationen zum Zug kommen lassen wollte, zunächst durch. Gegen den Streichungsantrag unterlag die Mehrheit jedoch mit 75 zu 84 Stimmen.
Keine Chancen hatte schliesslich ein fünfjähriges Moratorium für die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch verändertem Saatgut oder anderen GVO. Der Rat folgte Bundes- und Ständerat und sprach sich mit 83 gegen 90 Stimmen gegen die Mehrheit seiner Kommission aus.
Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58