Bern (sda) Der Ständerat will die Forschung an embryonalen Stammzellen mit Einschränkungen erlauben. Die Verwendung von Embryonen zu anderen Forschungszwecken will er separat regeln. Er hat aus dem Embryonen- ein Stammzellenforschungsgesetz gemacht.
Mit 23 zu 0 Stimmen bei einigen Enthaltungen hat der Ständerat am Mittwoch die Kommissionsvorlage angenommen. Geregelt wird die Forschung an Stammzellen überzähliger Embryonen aus der in-vitro-Fertilisation. Die Erzeugung zu Forschungszwecken sowie der Handel mit Embryonen soll verboten werden.
Restriktiver als Bundesrat
Das vom Ständerat verabschiedete Gesetz ist nicht nur weniger umfassend, sondern auch restriktiver als der Vorschlag des Bundesrates. So dürfen einem Embryo Stammzellen nur bis zum 7. statt bis zum 14. Tag entnommen werden.
Die Gewinnung der Stammzellen soll nur bewilligt werden, wenn sie an ein konkretes Forschungsvorhaben gebunden ist. Dieses muss ethischen Standards genügen. Ausserdem sollen unveränderte menschliche embryonale Stammzellen von der Patentierung ausgeschlossen werden.
Alte Embryonen vernichten
Umstritten war im Rat vor allem das Schicksal der rund 1000 Embryonen, die sich in Tiefkühlern angesammelt haben. Diese müssen laut Gesetz bis Ende Jahr vernichtet werden, weil das neue Gesetz bis dahin nicht in Kraft sein wird.
Der Bundesrat wollte die Frist bis Ende 2004 verlängern. Weder dieser Vorschlag noch ein Antrag von Christine Beerli (FDP/BE) fand jedoch eine Mehrheit. Christiane Langenberger (FDP/BE) wies vergeblich darauf hin, dass die Vernichtung zu einem Mangel an Forschungsmaterial führen könnte.
Allgemeine Embryonenforschung verboten
Oppositionslos verabschiedete der Ständerat eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, die Verfassungsbestimmungen über die Forschung am Menschen zu überprüfen. Die Motion ist gewissermassen eine Folge aus dem Entscheid, die allgemeine Embryonenforschung aus dem Gesetz auszugliedern.
Der Entscheid wurde in der Debatte damit begründet, dass der Regelung dieses Bereichs eine umfassende Diskussion vorausgehen müsse. Die Verfassungsgrundlage sei unklar. Die Verwendung von Embryonen zu anderen Zwecken als der Entnahme von Stammzellen bleibt damit vorläufig verboten.
Eidgenössischer Kompromiss
Bundespräsident Pascal Couchepin bezeichnete den Entscheid als guten Kompromiss. Der Bundesrat halte die Trennung von Stammzellen- und Embryonenforschung zwar für problematisch. Doch er stelle sich nicht dagegen. Kommissionspräsident Peter Bieri (CVP/ZUG) stellte fest, die Embryonenforschung sei ethisch und rechtlich heikel.
Kritisiert wurde die Trennung vor allem von Helen Leumann (FDP/LU). Sie äusserte die Befürchtung, dass die Forschung damit zu stark eingeschränkt werde. Als zu restriktiv befand auch Fritz Schiesser (FDP/GL) die Vorlage. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Zweitrat korrigierend eingreifen werde.
Die meisten Redner sprachen von einer gelungenen Güterabwägung. Einerseits werde die Forschungsfreiheit gewährleistet, andererseits würden ethische Richtlinen gesetzt. Letztere wurden nur von Carlo Schmid in Frage gestellt (CVP/AI). "Was, ich bitte Sie, ist schon Ethik?", fragte er. Das Gesetz handle zu stark von Ethik.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58