Bundesgericht entscheidet gegen UVEK
Lausanne (sda) Die ETH Zürich darf ihren Freisetzungsversuch mit Gentech-Weizen in Lindau ZH vorerst nicht starten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das UVEK der Beschwerde der Gegner die aufschiebende Wirkung zu Unrecht entzogen hat.
Die I. öffentlichrechtliche Abteilung kam an ihrer Sitzung vom Mittwoch einstimmig zum Schluss, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Beschwerde der Gegner des Freisetzungsversuchs die aufschiebende Wirkung nicht hätte entziehen dürfen.
Verfahrensrechtliche Fehler
Damit kann die ETH Zürich mit ihrem Freisetzungsversuch in Lindau vorerst nicht starten. Auf einer Fläche von acht Quadratmetern hätte die Resistenz von gentechnisch verändertem Weizen auf die Pilzerkrankung "Stinkbrand" erforscht werden sollen.
Vor Bundesgericht ging es am Mittwoch einzig um verfahrensrechtliche Probleme. Zu Fragen der Gesetzes- oder Verfassungsmässigkeit von Freisetzungsversuchen hatte es sich nicht zu äussern.
Im Ergebnis kam das Bundesgericht zum Schluss, dass das Gesuchs- und Beschwerdeverfahren mangelhaft gewesen sei. Weder das UVEK noch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) habe sich mit der Frage befasst, wem im Verfahren auf der Seite der Gegnerschaft Parteistellung zukomme.
Zeche zahlt ETH
Es sei damit auch ungeprüft geblieben, wie weit möglichen Gegenparteien das rechtliche Gehör hätte gewährt werden müssen. Die Zeche für diese qualifizierten Verfahrensmängel habe die ETH zu zahlen.
Das UVEK muss seinen Entscheid nun diesbezüglich überdenken. In Zukunft muss laut den Lausanner Richtern im Auflageverfahren für Freisetzungsversuche darauf hingewiesen werden, dass sich mögliche Gegner innert einer Frist melden müssen, wenn sie Parteistellung im Bewilligungsverfahren beanspruchen wollen.
Im zweiten Anlauf bewilligt
Das BUWAL hatte das Gesuch der ETH im November 2001 ursprünglich abgewiesen. Das UVEK hiess die Beschwerde der ETH im September 2002 gut und wies das Gesuch zur Neubeurteilung ans BUWAL zurück. Im vergangenen Dezember gab es dem Freisetzungsversuch unter Auflagen und Bedingungen dann grünes Licht.
Dagegen erhoben Anwohner, Greenpeace Schweiz, die Arbeitsgruppe "Lindau gegen Gentech-Weizen" und der Öko-Bauernverband IP Suisse Beschwerde ans UVEK. Dieses entzog ihrer Eingabe mit Verfügung vom 20. Februar 2003 die aufschiebende Wirkung. (öffentliche Beratung vom 12. März 2003 im Verfahren 1A.39/2003)
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58