Bern (sda) Rund 1000 eingefrorene Embryonen sollen Ende Jahr nicht vernichtet werden müssen. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag bei der Beratung des Stammzellenforschungsgesetzes mit 94 zu 46 Stimmen gegen den Ständerat gestellt.
Gemäss dem Ständerat hätten die überzähligen Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation Ende Jahr vernichtet werden sollen. Diese Frist ist seit 2001 im Fortpflanzungsmedizingesetz festgelegt. Die zu vernichtenden Embryonen stammen aus der Zeit vor 2001. Der Bundesrat hatte eine Fristverlängerung bis Ende 2004 vorgeschlagen.
Mit einer dringlichen Gesetzesänderung will der Nationalrat die Frist für Embryonen zum Zweck der Fortpflanzung nun bis Ende 2005 verlängern. Zu Forschungszwecken dürfen die Embryonen mit schriftlicher Einwilligung des betroffenen Paares bis Ende 2008 aufbewahrt werden.
Abgelehnt wurden ein Antrag auf Nichteintreten von Ruth Genner (Grüne/ZH) sowie ein Antrag von J. Alexander Baumann (SVP/TG). Dieser wollte die Frist auf Ende 2005 ansetzen und die Embryonen ausschliesslich zum Zweck der Fortpflanzung aufbewahren lassen.
Stammzellenforschungsgesetz verabschiedet
Zuvor hatte der Rat das Stammzellenforschungsgesetz mit 88 zu 53 Stimmen verabschiedet. Demnach ist mit Einschränkungen die Forschung an Stammzellen erlaubet, die aus überzähligen Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken sowie der Handel mit Embryonen ist verboten.
Wie der Ständerat machte der Nationalrat aus dem bundesrätlichen Embryonenforschungsgesetz ein Stammzellenforschungsgesetz. Die Forschung am Embryo wird später in einem anderen Gesetz geregelt. Verabschiedet wurde eine Motion, wonach der Bundesrat die Verfassungsbestimmungen über die Forschung am Menschen prüfen soll.
Auch der Nationalrat legte im Gegensatz zum Bundesrat fest, dass einem Embryo Stammzellen nur bis zum 7. statt bis zum 14. Tag entnommen werden dürfen. Er untersagte es Forschern zudem, eine Parthenote - einen aus einer unbefruchteten Eizelle hervorgegangenen Organismus - zur Stammzellengewinnung zu entwickeln.
Subsidiaritätsprinzip
Das Gesetz besteht weiter auf dem Subsidiaritätsprinzip: So muss vor der Gewinnung embryonaler Stammzellen gewährleistet sein, dass im Inland nicht bereits geeignete Zellen vorhanden sind und dass gleichwertige Erkenntnisse nicht auf anderem Weg - etwa mittels adulter Stammzellen - erlangt werden können.
Felix Gutzwiller (FDP/ZH) hatte vor unnötigen Einschränkungen der Forschungsfreiheit und einem "Gefängnis für die Forschenden" gewarnt. Simonetta Sommaruga (SP/BE) nannte die Auflagen zumutbar und sprach von "reiner Zwängerei und Machtdemonstration", wenn überhaupt keine Vorgaben mehr gefordert werden.
Modifizierte Zelllinien patentierbar
Bei der Frage der Patentierbarkeit folgte der Nationalrat der kleinen Kammer. So sollen nur unveränderte embryonale Stammzelllinien - blosse Entdeckungen - von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein. Modifizierte Zelllinien sind vom Patentverbot ausgenommen.
Vergeblich hatte Maya Graf (Grüne/BL) gefordert: "Keine Patente auf Leben!" Ursula Haller (SVP/BE) setzte sich dagegen für den Schutz des geistigen Eigentums ein und Gutzwiller erklärte: "Wenn kein Schutz möglich ist, gibt es keine Forschung".
Abgelehnt wurde schliesslich ein Antrag von Walter Schmied (SVP/BE), der eine massive Erhöhung des Strafmasses bei Zuwiderhandlung gegen das Gesetz forderte.(sda - fd bg/bsd096/in/3/c5swi parn for sozm/030918 1318)
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58