Bern (sda) Nach dem Nationalrat hat der Ständerat am Donnerstagmorgen die Fristverlängerung für die zur Vernichtung bestimmten eingefrorenen Embryonen für dringlich erklärt. Er fällte den Entscheid mit 39 zu 0 Stimmen.
Ursprünglich hätten die bis 2001 in vitro hergestellten Embryonen laut Fortpflanzungsmedizingesetz Ende 2003 vernichtet werden müssen. Da das zum Stammzellenforschungsgesetz mutierte Embryonenforschungsgesetz nicht vor diesem Datum in Kraft treten kann, musste die Fristverlängerung im Dringlichkeitsrecht vorgenommen werden.
Nach dem Willen der beiden Kammern ist die Aufbewahrung der eingefrorenen Embryonen zu Fortpflanzungszwecken bis 2005 möglich. Eine weitere Aufbewahrung der Embryonen soll zu Forschungszwecken und unter Einwilligung der betroffenen Paare für weitere drei Jahre bis 2008 möglich sein.
Laut dem Fortpflanzungsmedizingesetz müssten gut 1000 Embryonen aus der Zeit vor 2001 Ende 2003 vernichtet werden. Seit 2001 sind rund 200 weitere Embryonen angefallen.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58