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EU-Parlament stimmt über Forschung an embryonales Stammzellen ab

Strassburg (sda/afp) Nach heftigen Debatten in den Ausschüssen wird das Europaparlament am kommenden Mittwoch über die Förderung der umstrittenenen Forschung an embryonalen Stammzellen mit EU-Geldern abstimmen.

Dabei geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Projekte aus Mitteln des 6. Forschungsrahmenprogramms der EU bezuschusst werden dürfen.

Die Meinungen im Parlament gehen in dieser Frage weit auseinander, so dass das Votum sehr knapp ausfallen dürfte. Das Parlament hat in dieser Frage kein Mitbestimmungsrecht.

Sein Votum gilt aber als wichtiges Signal an den Ministerrat, der ebenfalls in zwei Lager gespalten ist. Er wird sich Ende November mit der Frage befassen.

Industrieausschuss

Dem Europaparlament liegt eine Position des Industrieausschusses vor, der die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Auflagen ablehnt. Die Brüsseler Behörde will Forschung mit Stammzellen nur fördern, wenn diese vor dem 27. Juni 2002 - dem Tag der Annahme des 6. Forschungsrahmenprogramms - aus Embryonen gewonnen wurden.

Der Industrieausschuss forderte mit 28 zu 23 Stimmen die Streichung dieses Stichtags. Damit würde die weitere Vernichtung von Embryonen für Forschungszwecke ermöglicht.

Der Ausschuss empfiehlt ausserdem, dass Forschung mit "Stammzellen oder Föten aus spontanen oder medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen" grundsätzlich von der EU gefördert werden kann.

Schwangerschaftsabbrüche

Dabei soll allerdings sichergestellt werden, dass den Spenderinnen "keine finanzielle Leistung, Sachleistung oder sonstige Vergütung" gewährt oder versprochen wird.

Das Parlament will damit gewollte Abbrüche zur Lieferung von Embryonen an die Forschung unterbinden. Grundsätzlich sollen Forschungsprojekte den Vorrang haben, die adulte Stammzellen - etwa aus dem Rückenmark - verwenden.

Kompromiss

Der Berichterstatter Peter Liese (CDU), der im Ausschuss in entscheidenden Punkten überstimmt wurde, will dem Plenum einen Kompromiss vorschlagen. Demnach soll eine Stichtagsregelung beschlossen werden, die nicht für die Embryonen gilt, sondern für die Stammzellen.

Da die Zellen in fast unbegrenzter Zahl im Labor vermehrt werden können, würde dies "mehr Stammzellen verfügbar machen" und gleichzeitig die Zerstörung von Embryonen für die Forschung vermeiden helfen.

Anwendung

Am Dienstag vergangener Woche hatten Forscher bei einer Anhörung im Europaparlament eingeräumt, dass derzeit eine therapeutische Anwendung der Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht denkbar ist. Studien wiesen bei der Übertragund embryonaler Stammzellen auf ein Krebsrisiko hin.

Bisher wird diese Technologie noch nicht am Menschen getestet. Dagegen werden adulte Stammzellen bereits zur Behandlung von Leukämie, Knorpel- und Knochenschäden eingesetzt.

In der Schweiz ist die Forschung an Stammzellen erlaubt, die aus überzähligen Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken sowie der Handel mit Embryonen ist verboten. Die Forschung am Embryo wird später in einem anderen Gesetz geregelt.

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