Weitere Entscheide der Nationalratskommission
Bern (sda) Wann gentechnische Untersuchungen am Menschen in der Medizin und im Arbeitsbereich zulässig sein sollen, ist in der Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates umstritten. Von zu restriktiven Regelungen will die Mehrheit der WBK aber nichts wissen.
Ihr Ziel, die Detailberatung zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) noch in dieser Legislatur abzuschliessen, hat die Nationalratskommission verfehlt. Sie wird die Beratungen im ersten Quartal 2004 in neuer Besetzung wieder aufnehmen.
Zu medizinischen Zwecken
Mit Stichentscheid von Präsident Hans Widmer (SP/LU) beschloss die WBK für den medizinischen Bereich eine Regelung, die jener anderer Staaten entspricht. Danach sollen genetische Untersuchungen dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person gewahrt bleibt.
Die unterlegene Minderheit will die Untersuchungen nur erlauben, wenn Hinweise auf ein genetisches Risiko vorliegen. Nach ihrer Fassung muss die Untersuchung überdies einen prophylaktischen oder therapeutischen Zweck haben oder der Familienplanung dienen. Eine zweite Minderheit will die Einschränkungen aus dem Gesetz streichen und in eine allfällige Verordnung verweisen.
Keine Selektion
Bei den pränatalen Untersuchungen hatte sich die WBK schon früher dem Bundesrat angeschlossen. Solche Tests sollen verboten sein, wenn es um Eigenschaften geht, welche die Gesundheit des Embryos oder Fötus nicht direkt beeinträchtigen. Untersagt ist es auch, zu einem andern Zweck als der Krankheits-Diagnose auf diesem Weg das Geschlecht festzustellen.
Nach dem Vorschlag des Bundsrates müssen die Kantone dafür sorgen, dass unabhängige Informationsstellen für pränatale Untersuchungen bestehen. Neu hat die Nationalratskommission ergänzt, dass diese Stellen auch eine psychosoziale Beratung und Begleitung anbieten sollen.
Bereits Mitte September hatte es die WBK abgelehnt, beim GUMG auf das Verbot der Präimplantationsdiagnostik zurückzukommen. Das Verbot von Gentests an Embryonen im Reagenzglas ist seit 2001 im Fortpflanzungsmedizingesetz verankert. Dahinter steht die Befürchtung, die Grenze zwischen Prävention und Selektion könnte verwischt werden.
Schranken im Arbeitsbereich
Im Arbeitsbereich sind genetische Untersuchungen ohne klinische Symptome nur unter strengen Kriterien zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen zulässig. Hier musste die WBK zwischen Missbrauchsgefahr und Risikoverminderung abwägen. Mit 14 zu 7 Stimmen lehnte sie es ab, präsymptomatische gentechnische Untersuchungen im Arbeitsbereich grundsätzlich zu verbieten.
Noch zu behandeln hat die Kommission die besonders umstrittene Frage der gentechnischen Untersuchungen im Versicherungsbereich. Insbesondere wird sie entscheiden müssen, ob für Privatversicherungen ein grundsätzliches Nachforschungsverbot gelten soll oder nicht.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:58