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PD: Stammzellenforschungsgesetz: Differenzen vom Tisch

(ots) - Das Stammzellenforschungsgesetz dürfte in der Wintersession reif für die Schlussabstimmung sein. Die WBK beantragt, bei den verbliebenen Differenzen dem Nationalrat zu folgen. ? Bei den beantragten Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz und an die Stiftung Bibliomedia bleibt die Kommission auf der Linie des Bundesrates.

Zu Beginn der Sitzung hatte die Kommission die durch den Nationalrat geschaffenen Differenzen zum Stammzellenforschungsgesetz (SFG, 02.083 s) zu behandeln. Währenddem zwei kleine inhaltliche Differenzen sowie redaktionelle Anpassungen zu keinen weiteren Diskussionen Anlass gaben, erörterte die Kommission eingehend die Frage der Parthenotenregelung. Der Nationalrat hatte als Zweitrat ein vorsorgliches Verbot der Parthenogenese (= Jungfernzeugung) zur Erzeugung von menschlichen embryonalen Stammzellen in den Gesetzestext aufgenommen. Schliesslich beschloss die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, auch in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Die Kommission will ihren Entscheid jedoch in dem Sinne verstanden wissen, dass sie dieses Verbot im Gesamtkontext des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) nochmals eingehend aufgrund des dannzumaligen Wissensstandes studiert werden sollte. Sofern der Ständerat den Anträgen seiner Kommission folgt, kann das Stammzellenforschungsgesetz in der Wintersession durch die beiden Räte verabschiedet werden.

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