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Stammzellenforschungsgesetz unter Dach: Auch Ständerat verbietet "Jungfernzeugung"

Bern (sda) Das Stammzellenforschungsgesetz ist unter Dach. Der Ständerat hat am Donnerstag die wenigen Differenzen gegenüber dem Nationalrat bereinigt. Ins Gesetz kommt ein vorsorgliches Verbot, eine Parthenote zur Stammzellengewinnung zu entwickeln.

Den Forschern ist es untersagt, zur Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen einen aus einer unbefruchteten Eizelle hervorgegangenen Organismus, eine Parthenote, zu entwickeln. Dem vom Nationalrat aufgestellten Verbot - der wichtigsten Differenz zwischen den Räten - schloss sich der Ständerat stillschweigend an.

Käme dem Klonen nahe

Die so genannte "Jungfernzeugung" käme dem Klonen nahe, sagte Peter Bieri (CVP/ZG) namens der Wissenschaftskommission. Die Verfassung verbiete dies. Das Verbot solle aber im Rahmen der Gesetzgebung über die Forschung am Menschen aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse nochmals eingehend geprüft werden.

Damit war Bundespräsident Pascal Couchepin einverstanden. Das für später angekündigte Humanforschungsgesetz - zuerst soll die Verfassungsfrage geklärt sein - wird die heute verbotene Forschung am Embryo regeln. Die Räte hatten das vom Bundesrat vorgeschlagene Embryonenforschungs- auf ein Stammzellenforschungsgesetz reduziert.

Eingefrorene Embryos nicht vernichten

Mit einer dringlichen Gesetzesänderung beschlossen sie zudem, die Ende 2003 ablaufende Frist für die Vernichtung eingefrorener überzähliger Embryonen aus der Fortpflanzungsmedizin zu verlängern. Die Aufbewahrung eingefrorener Embryonen zu Fortpflanzungszwecken ist bis 2005 möglich.

Damit entspricht die Frist der Aufbewahrungsdauer imprägnierter Eizellen. Eine weitere Aufbewahrung der Embryonen soll zu Zwecken der Forschung und unter Einwilligung der betroffenen Paare für weitere drei Jahre bis 2008 möglich sein.

Laut dem Fortpflanzungsmedizingesetz müssten gut 1000 Embryonen aus der Zeit vor 2001 Ende 2003 vernichtet werden. Seit 2001 sind rund 200 weitere Embryonen angefallen.

Handel mit Embryonen verboten

Gemäss Stammzellenforschungsgesetz ist mit Einschränkungen die Forschung an Stammzellen erlaubt, die aus überzähligen Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken und der Handel mit Embryonen sind verboten. Einem Embryo dürfen Stammzellen nur bis zum 7. Tag entnommen werden.

Das Gesetz besteht auf dem Subsidiaritätsprinzip: So muss vor der Gewinnung embryonaler Stammzellen gewährleistet sein, dass im Inland nicht bereits geeignete Zellen vorhanden sind. Zudem muss gesichert sein, dass gleichwertige Erkenntnisse nicht auf anderem Weg - etwa mittels adulter Stammzellen - erlangt werden können.

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