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Deutsche Regierung einigt sich auf Gentechnik-Gesetz

Berlin (sda/dpa/afp) Die deutsche Regierung hat sich auf Regeln zum Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geeinigt. Mit den Vorschriften sollen Landwirte und Konsumenten vor dem ungewollten Kontakt mit Gen-Produkten geschützt werden.

Die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast nannte die Vorlage am Montag in Berlin einen "grossen Erfolg für Konsumenten und Landwirte". Entscheidend sei, dass das Nebeneinander von ökologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft zur Zufriedenheit geregelt sei.

Künast hatte sich aber nicht in allen Punkten durchsetzen können. Insbesondere das Wirtschafts- und das Forschungsministerium hatten sich gegen noch strengere Gentechnik-Regeln gewandt. Das Kabinett will die Vorlage im Februar beschliessen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, kann das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Vorsorgepflicht

Das Gesetz verpflichtet Bauern, die gentechnisch veränderte Organismen anbauen, ihrer Vorsorgepflicht nachzukommen und ein Übergreifen veränderten Gene auf andere Flächen zu verhindern. Bei "wesentlichen Beeinträchtigungen" haften die Verursacher.

Der Anbau gentechnisch veränderter Produkte muss in Standort-Registern eingetragen werden. Bauern werden auf "Regeln der guten fachlichen Praxis" verpflichtet.

Mit der Vorlage des Gesetz-Entwurfs entspricht Berlin einer EU-Vorgabe. Von April an gilt EU-weit eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.

Schweizer Gesetz

In der Schweiz ist das neue Gentechnikgesetz (GTG) seit Anfang 2004 in Kraft. Es brachte insbesondere strenge Auflagen für die Freisetzung von GVO. Das Gesetz sorgt aber für den Schutz der GVO-freien Landwirtschaft: Wer aussät, muss gewährleisten, dass er gentechfrei Produzierende nicht beeinträchtigt.

Die Warenflüsse sollen kontrolliert werden, um eine Vermischung von GVO- und gentechfreien Produkten zu vermeiden. Auch in der Schweiz sollen Konsumentinnen und Konsumenten frei wählen können und GVO-Produkte klar gekennzeichnet werden.

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