Lebensrechtsorganisationen sehen die Menschenwürde verletzt
Bern (sda) Lebensrechtsorganisationen haben das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz lanciert. Das Gesetz erlaube das Töten von überzähligen Embryonen und verletze damit den Grundsatz der Menschenwürde, argumentieren sie.
Federführend im Referendumskomitee ist die Vereinigung "Ja zum Leben". Sie erhält Unterstützung von der EVP und der EDU. Unabhängig das Referendum ergriffen hat der "Basler Appell gegen Gentechnologie". Die Gegner des Stammzellenforschungsgesetzes haben bis zum 8. April Zeit, die 50 000 Unterschriften zu sammeln.
Die Bevölkerung müsse die Möglichkeit haben, ihre Meinung in einer Volksabstimmung zum Ausdruck zu bringen, sagte die Präsidentin des Referendumskomitees und Thurgauer SVP-Kantonsrätin Marlies Näf-Hofmann am Donnerstag vor den Medien in Bern. Das Stammzellenforschungsgesetz instrumentalisiere das Leben.
Gegen die Verfassung
Nationalrat Alexander Baumann (SVP/TG) kritisierte die mangelnde verfassungsrechtliche Abstützung des Gesetzes. Laut der Verfassung dürften die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung nicht angewendet werden, um Forschung zu betreiben. Auch das Fortpflanzungsmedizingesetz halte dies fest.
Die Menschenwürde komme auch dem Embryo zu, betonten alle Redner. Sie sei "voll, absolut, unteilbar und unantastbar", sagte etwa der Historiker und Ethiker Andreas Näf. Es sei deshalb "schockierend, stossend und erschütternd", wenn der Gesetzgeber dem Embryo nur reduzierten Lebensschutz zuerkennen wolle.
Nur der erste Schritt
Dass die bei der In-vitro-Fertilisation enstehenden überzähligen Embryonen ohnehin dem Tode geweiht sind, ändert für die Gegner nichts. Es bestehe ein relevanter Unterschied zwischen Sterbenlassen und Töten, sagte Näf. Das Stammzellenforschungsgesetz sei ausserdem ein erster Schritt hin zu einer Entwicklung, die mit dem Klonen enden könnte.
Ärzte wiesen darauf hin, dass der Embryo von Anfang an genetisch einzigartig sei. Weil Embryonenforschung die Würde des Embryos missachte, müsse mit adulten Stammzellen - also Stammzellen, die aus dem Knochenmark Erwachsener gewonnen werden - geforscht werden. Der Zweck dürfe die Mittel nicht heiligen.
Erlaubnis mit Einschränkungen
Die eidgenössischen Räte hatten das Stammzellenforschungsgesetz im Dezember verabschiedet. Es erlaubt die Forschung an Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken und der Handel mit Embryonen sind verboten. Einem Embryo dürfen Stammzellen nur bis zum 7. Tag entnommen werden.
Das Gesetz basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip: So muss vor der Gewinnung embryonaler Stammzellen gewährleistet sein, dass im Inland nicht bereits geeignete Zellen vorhanden sind. Zudem muss gesichert sein, dass gleichwertige Erkenntnisse nicht auf anderem Weg - etwa mittels adulter Stammzellen - erlangt werden können.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59